Sonderfall bei Jobwechsel: Doppelarbeitsverhältnis und Urlaubsanspruch

Geht ein Arbeitnehmer ein doppeltes Arbeitsverhältnis ein, heißt das nicht, daß er auch doppelten Urlaubsanspruch hat.

Geht ein Arbeitnehmer ein doppeltes Arbeitsverhältnis ein, heißt das nicht, daß er auch doppelten Urlaubsanspruch hat.

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