Nicht nur für Online-Händler:

Was Sie vom Widerrufsrecht wissen sollten


 
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27. Wer muss am Ende die Versandkosten (Hinsendekosten) bezahlen, wenn der Verbraucher wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht?
Über diese Frage gab es längere Zeit Rechtsunsicherheit. Nun hat in diesem Frühjahr der Europäische Gerichtshof (EuGH) endgültig entschieden, dass die Hinsendekosten, also die Versandkosten für die Hinsendung der bestellten Ware, im Falle des Widerrufs des Fernabsatzgeschäfts nicht dem Käufer auferlegt werden dürfen. Vielmehr muss diese der Verkäufer tragen.
(Foto: Fotolia, M. Schade)