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Was Sie vom Widerrufsrecht wissen sollten


 
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23. Worin bestand bislang das rechtliche Problem mit der sog. Musterwiderrufsbelehrung?
Die Musterwiderrufsbelehrung hatte bislang nur den Rang einer Rechtsverordnung, nicht eines Gesetzes. Denn nicht der demokratisch legitimierte parlamentarische Gesetzgeber (Bundestag/Bundesrat) hatte sie erlassen, sondern ein Ministerium. Da es sich bislang um kein Gesetz handelte, war die Musterwiderrufsbelehrung mit rechtlichen Mitteln angreifbar. Gerichte stellten fest, dass sie den gesetzlichen Anforderungen, so wie sie vor allem das BGB festlegte, nicht entsprach.
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