Was Arbeitgeber im Datenschutz beachten sollten


 
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Private E-Mails sind verboten
Zugriff auf geschäftlichen E-Mail-Verkehr darf der Chef immer einfordern, in E-Mails jedoch durch den Betreff bereits deutlich als privat erkenntlich, dürfen diese auch bei Verbot der E-Mail-Privatnutzung nicht einfach so gelesen werden. Eine Kontrolle, ob private Mails verschickt wurden, ohne Einsicht, ist jedoch möglich.
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