FAQ zur Kurzarbeit


 
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9. Wie fördert die Regierung Weiterbildung während der Kurzarbeit?
Die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sich an den Weiterbildungskosten während der Zeiten von Kurzarbeit. Die konkrete Höhe liegt zwischen 25 und 80 Prozent der übernahmefähigen Kosten und richtet sich nach Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Person der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. (Cmon/Fotolia.com)
(Foto: Cmon - Fotolia.com)
 
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