Zehn Regeln zur Gestaltung von Outsourcing-Verträgen

18.03.2005
Von Michael Busch

In jeder Partnerschaft gibt es hin und wieder Unstimmigkeiten. Unternehmen sollten sich daher auch für den Fall von Streitigkeiten auf klare Regeln einigen. Denn ansonsten endet ein Konflikt schnell vor Gericht. So könnten die Partner zum Beispiel vereinbaren, Auseinandersetzungen von einem Schiedsgericht schlichten zu lassen.

Es muss vertraglich sichergestellt sein, dass der Dienstleister seinen Auftraggeber von Rechten Dritter freihält. Damit lässt sich beispielsweise ausschließen, dass ein Unternehmen Lizenzgebühren für Softwareprodukte tragen muss, die der Outsourcing-Dienstleister ohne beiderseitige Zustimmung eingesetzt hat. Auch Copyright-Fragen sollten die Vertragspartner an dieser Stelle klären.

Wissen ist nur dann rechtlich geschützt, wenn dafür ein besonderes Schutzinstrument, wie zum Beispiel ein Urheberrecht oder eine Geheimnisverpflichtung, besteht. Da vor allem in der IT über die Jahre große Mengen an Wissen generiert werden, sollten Unternehmen vertragliche Spielregeln festlegen, wie dieses Know-how zu schützen ist und welche Rechte beide Parteien daran haben. So könnten die Partner beispielsweise vereinbaren, dass auch gemeinsam erworbene Erkenntnisse nur vom Auftraggeber genutzt werden dürfen.

Ein Outsourcing-Vertrag enthält in der Regel auch ein Abwerbeverbot für Mitarbeiter: Der Dienstleister darf keine Mitarbeiter des Auftraggebers unter Vertrag nehmen. Im Ernstfall darauf zu beharren ist für die Zusammenarbeit jedoch meistens wenig förderlich.

Schließlich muss auch das Ende der Kooperation beziehungsweise eine vorzeitige Kündigung geregelt sein. In einem Outsourcing-Vertrag sollte daher in Grundzügen auch immer eine Resourcing-Strategie verankert sein, die im Fall der Fälle greift. Damit das angesammelte Wissen des Dienstleisters für das Unternehmen nach der Kündigung nicht verloren geht, müssen die Partner vertraglich festlegen, in welcher Form Know-how dokumentiert und nicht dokumentiertes Wissen vermittelt wird. Auch die Dienstleistungsqualität während des Wechsels sollte definiert werden, damit es während dieser Zeit nicht zu Ausfällen im Service kommt. Zu regeln ist außerdem der Asset-Transfer, also die Übergabe von Hard- und Software.