Wieder Ungereimtheiten in einem Videofilm

Wieder Ungereimtheiten in einem Videofilm Microsoft-Prozeß: Peinlichkeiten reißen nicht ab

19.02.1999
MÜNCHEN (CW) - Nach dem nur wenige Tage zurückliegenden peinlichen Auftritt vor dem Washingtoner Bezirksgericht ist Microsoft mit einem weiteren als Beweisstück präsentierten Videofilm erneut in die Kritik geraten. Dabei ging es wieder um die Integration des Browsers in das Windows-Betriebssystem und damit zusammenhängende angebliche Vorteile für die Benutzer.

Die Kette der Mißgeschicke im Washingtoner Antitrust-Prozeß reißt für die Gates-Company nicht ab. Nachdem der Topmanager James Allchin bereits vor einer Woche hatte eingestehen müssen, einen offensichtlich manipulierten Videofilm als Beweisstück vorgeführt zu haben, kam es gut eine Woche später zu einem ähnlichen Vorfall.

Noch vor der mündlichen Vernehmung von Cameron Myhrvold, Vice- President für Microsofts Internet-Customer-Sparte, präsentierte das Unternehmen eine Videodemonstration, die die Vorteile der Integration von Browser und Betriebssystem zeigen sollte. In dem Film wurde jeweils eine Internet-Verbindung unter Windows 3.1 mit separatem Browser sowie unter Windows 98 mit integriertem "Internet Explorer" und dem Hilfsprogramm "Connection Wizard" eingerichtet. Mit der Win-98-Variante ging der Setup-Prozeß deutlich schneller vonstatten. Auch das Herunterladen einer Datei dauerte unter der alten Windows-Version deutlich länger.

Wird Microsoft zerschlagen?

Der aufmerksame Chefankläger David Boies bemerkte allerdings, daß Microsoft zwei unterschiedlich schnelle Modems in den für die Präsentation verwendeten Notebooks installiert hatte. Nach Ende der Gerichtssitzung konzedierten Microsoft-Vertreter, daß in dem Windows-98-Rechner ein 33,6-Kbit/s-Modem arbeitete, während das Win-3.1-System mit einem langsameren 28,8-Kbit/s den Internet- Zugang herstellte.

Im weiteren Prozeßverlauf setzte Boies Myhrvold unter anderem mit einer von diesem im Jahr 1996 verfaßten E-Mail unter Druck. Darin beschreibt der Microsoft-Manager, welche Voraussetzungen Internet- Content-Provider zu erfüllen haben, wenn sie in der Channel Bar des Win- dows-Eröffnungsbildschirms berücksichtigt werden möchten. Myhrvold fordert in der E-Mail unter anderem, daß 85 Prozent der von den Inhalteanbietern verteilten Browser von Microsoft stammen müssen (Internet Explorer).

Im Verhör mit Boies bestritt der Manager zwar nicht, die E-Mail geschrieben zu haben, erklärte jedoch, er wisse nicht, welche Vereinbarungen tatsächlich mit den Content-Providern getroffen wurden.

Nach einem Bericht von "Business Week" drohen der Gates-Company möglicherweise drastische Maßnahmen, falls der vom US- Justizministerium (Department of Justice = DOJ) und 19 US- Bundesstaaten angestrengte Kartellprozeß verlorengehen sollte. Ein Komitee, das dem DOJ beratend zur Seite steht, schlägt für diesen Fall unter anderem vor, daß die Gates-Company den Windows zugrundeliegenden Quellcode interessierten Konkurrenten in Lizenz geben muß. Ein weiteres Szenario sieht vor, daß Microsoft nicht mehr nach Belieben neue Technologien in Win- dows integrieren darf, sondern statt dessen verpflichtet ist, Produkte der Konkurrenz zu übernehmen. Weiteren Berichten zufolge denkt man im US-Justizministerium auch über eine Zerschlagung von Microsoft in mehrere Unternehmen nach.