Verstoß gegen Schmiergeldverbot

VIP-Eintrittskarte angenommen - Rauswurf rechtens

04.02.2010
Von 


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Vorherige Abmahnung nicht erforderlich

Die Pflichtverletzung rechtfertigt zusammen mit den Verstößen gegen das Verbot von Privattelefonaten auch ohne Abmahnung eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Zwar kann ein Verstoß gegen das Schmiergeldverbot darüber hinaus auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Im entschiedenen Fall fiel die Interessenabwägung jedoch zugunsten des Klägers aus, weil er lange Zeit bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war und es vorher keine nennenswerten Beanstandungen gegeben hatte.

Engelhardt empfiehlt, das Urteil zu beachten und bei ähnlichen Fällen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, und verweist in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de).

Weitere Informationen und Kontakt:

Stefan Engelhardt, Rechtsanwalt und Landesregionalleiter "Hamburg" der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., c/o Roggelin & Partner, Alte Rabenstr. 32, 20148 Hamburg, Tel.: 040 769999-36, E-Mail: stefan.engelhardt@roggelin.de, Internet: www.roggelin.de