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Sun und Microsoft kreuzen vor Gericht wegen Java die Klingen

03.12.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Von Dienstag bis Donnerstag streiten sich Sun Microsystems und Microsoft vor einem Gericht in Baltimore darüber, ob die Gates-Company eine von Sun authorisierte Java-Version mit dem Windows-Betriebssystem mitliefern muss.

Sun will in dem Verfahren, das noch außergerichtlich ist und noch vor einem eigentlichen Verfahren die Rechtspositionen beider Parteien klären helfen soll, eine einstweilige Verfügung erzwingen. Sie soll Microsoft verpflichten, das von Sun entwickelte Java-Plugin für Windows XP mit jeder Kopie von Windows und jedem Internet-Explorer von Microsoft zu vertreiben. Dies zumindest so lange, bis das gerichtliche Verfahrten zwischen den beiden Streitparteien rechtsgültig abgeschlossen ist.

Sun hatte bereits im März 2002 Klage gegen den Konkurrenten eingereicht. Darin reklamiert das Unternehmen aus Kalifornien, der Softwareriese habe sein Monopol bei Betriebssystemen missbraucht, um die Akzeptanz von Java zu unterminieren. In der bis Donnerstag laufenden Anhörung behauptet Sun zudem, Microsoft habe versucht, den Java-Markt zu fragmentieren, indem es seine eigene Java-Entwicklung „Virtual Machine for Java“ auf seinen Betriebssystemen verbreiten würde. VM for Java ist aber inkompatibel zu Suns Java-Angebot.

Microsoft konterte den Vorwurf mit der Feststellung, bereits in dem Rechtsstreit des Unternehmens gegen das US-Justizministerium und neun US-Bundesstaaten habe die vorsitzende Richterin Colleen Kollar-Kotelly eine gleichlautende Forderung von Sun Microsystems abgeschmettert. Microsoft-Sprecher Jim Desler sagte, seinerzeit habe das Gericht darauf erkannt, dass Sun im Falle des Obsiegens einen juristisch sanktionierten Vorteil zugesprochen bekäme. Das wiederum sei nicht gut im Sinne eines freien Wettbewerbs. Außerdem, so Desler weiter, gebe es neben Microsofts Virtual Machine for Java noch diverse andere Konkurrenzprodukte am Markt.

Allerdings kann sich Microsoft nicht zu sicher sein, dass die dreitägigen Verhandlungen mit Sun zugunsten der Gates-Company ausgehen werden. Der vorsitzende Richter Frederick Motz, der auch noch Klagen gegen Microsoft von der Be Inc., AOL Time Warner Inc. und von Burst.com zu verhandeln hat, deutete bereits an, dass ein Teil der Argumente aus dem großen Microsoft-Verfahren des US-Justizministeriums auch in seinen Anhörungen wieder zum Tragen kommen könnten. Unter anderem habe man in dem Jahre dauernden Prozess festgestellt, dass Microsoft ein Monopol besitzt und dass es diese Vormachtstellung bei Betriebssystemen genutzt habe, Wettbewerb zu verhindern. (jm)