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Entscheidung am 20. April

Streit zwischen YouTube und Gema

17.02.2012

Sperrung nicht durch Gema

Vielen Internetnutzern ist der Streit präsent, weil YouTube bei bestimmten blockierten Clips den Hinweis einblendet, dass die Gema nicht die Rechte erteilt habe. Die Verwertungsgesellschaft weist diesen Vorwurf zurück: Musikvideos würden durch Labels, andere Rechteinhaber oder von YouTube selbst gesperrt, nicht von der Gema, erklärte sie im Juli 2011. Trotz der Auseinandersetzung könne das Portal die Stücke zeigen, indem es den strittigen Teil der Vergütung hinterlegt. Google sieht sich dagegen als technische Plattform, die für die Inhalte der Anwender nicht per se verantwortlich ist. (dpa/mb)