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SCO: IBM kann sich nicht auf die GPL berufen

28.10.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Rechtstreit zwischen SCO und IBM vor dem US-Bezirksgericht in Utah nimmt nach einer Eingabe der Unix-Company eine neue Wendung: Die Anwälte von SCO plädieren in dem Schriftstück dafür, dass sich die Free Software Foundation (FSF), nicht aber Big Blue auf die GNU General Public License (GPL) berufen könne. Weiterhin vertraten sie die Ansicht, dass die GPL die US-Verfassung verletze und gegen Copyright-, Antitrust- und Exportgesetze verstoße.

SCO reagierte damit auf die von IBM eingereichte Gegenklage von Anfang August. Damals warf Big Blue dem ehemals als Caldera Systems firmierende Unternehmen nach dessen Lizenzrechtsklage vor, SCO habe wiederum das Urheberrecht von IBM verletzt. So habe das Unternehmen ohne Erlaubnis Big Blues eigene Beiträge zu Linux kopiert und vertrieben, nachdem es durch Einstellung seiner eigenen Linux-Distribution die GNU General Public License (GPL) gebrochen habe. Außerdem wurde SCO beschuldigt, es habe gegen vier IBM-Patente verstoßen (Computerwoche online berichtete).

Ob die neuen Argumente von SCO vor Gericht Beachtung finden, ist fraglich. Nach Auffassung der FSF ist IBM sehr wohl berechtigt, gegen SCO wegen Verletzung der GPL vor Gericht zu ziehen: Big Blue besitze das Copyright für einen Großteil des Linux-Kernel, der unter der GPL vertrieben werde, so ein Anwalt der Open-Source-Organisation. Falls die GPL - wie von SCO behauptet - keine gültige Lizenz sei, habe auch SCO nicht das Recht, Linux zu vertreiben - und sich somit in früheren Jahren selbst strafbar gemacht. (mb)