Das hat sich zum 1.1.2015 geändert

Neuerungen zum Jahreswechsel

16.01.2015
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Verbesserungen in der Pflege

Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige können von zwei Gesetzen profitieren, die der Gesetzgeber rechtzeitig zum Jahresende beschlossen hat und die zum 1. Januar in Kraft getreten sind:

  • Durch das Pflegestärkungsgesetz I werden die Leistungen, die von ambulant gepflegten Personen beansprucht werden können, deutlich ausgebaut. So steigen nicht nur die einzelnen Leistungssätze, sondern die Leistungen sind auch flexibler kombinier- und einsetzbar. Auch für den altersgerechten Umbau der eigenen vier Wände gibt es ab dem kommenden Jahr höhere Zuschüsse. Außerdem wird mehr Geld für zusätzliche Betreuungskräfte in stationären Einrichtungen investiert. Finanziert wird das Vorhaben mit Beitragssteigerungen in der Pflegeversicherung: Zum 1. Januar steigt der Beitrag von derzeit 2,05 Prozent zunächst um 0,3 Prozent auf 2,35 Prozent. Eine weitere Steigerung von 0,2 Prozent soll es mit dem Pflegestärkungsgesetz II geben, das noch für die laufende Legislaturperiode vorgesehen ist und das den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definieren soll.

  • Das "Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" bringt Verbesserungen für Arbeitnehmer, die nahe Angehörige pflegen. Wer zum Beispiel kurzfristig die Pflege eines Verwandten organisieren muss und dafür den Anspruch auf zehntägige Freistellung vom Job nach dem Pflegezeitgesetz geltend macht, erhält dafür ab dem Jahreswechsel eine Lohnersatzleistung von 90 Prozent des Nettolohns. Außerdem wird in Betrieben mit mindestens 25 Beschäftigten ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit eingeführt. Nach alter Rechtslage musste mit dem Chef verhandeln werden, ob die Arbeitszeit bis zu 24 Monate wegen der Pflege eines nahen Angehörigen reduzieren werden durfte. Beschäftige, die Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, haben ab Beginn des kommenden Jahres ferner einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, um das ausfallende Gehalt kompensieren zu können.

Hartz-IV-Sätze steigen

Die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger erhöhen sich um gut zwei Prozent. Ein alleinstehender Erwachsener (höchste Regelbedarfsstufe) bekommt dann z. B. 399 Euro im Monat. Im Jahr 2014 waren es noch 391 Euro. Der Regelbedarf auf der niedrigsten Stufe (Kinder bis 6 Jahre) steigt um fünf Euro auf 234 Euro. Die Regelsätze werden laut Gesetz jährlich anhand von Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung überprüft und mittels einer Verordnung angepasst.

Neue Düsseldorfer Tabelle

Ab dem 1. Januar gilt eine neue "Düsseldorfer Tabelle". Sie wird vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben und stellt Leitlinien für den Kindes-, Ehegatten- und Verwandtenunterhalt auf. In der neuen Tabelle wurde der Selbstbehalt für Erwerbstätige, die Kindern bis zum 21. Lebensjahr zum Unterhalt verpflichtet sind, von 1.000 Euro auf 1.080 Euro angehoben. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt von 800 Euro auf 880 Euro.

Auch die übrigen Selbstbehalte gegenüber Ehegatten, erwachsenen Kindern und Eltern sind gestiegen. Mit der Anpassung wird die Erhöhung der Hartz IV-Sätze zum 1. Januar berücksichtigt. Die Höhe des Kindesunterhalts bleibt dagegen in der neuen Tabelle unverändert. Grund ist, dass sich der Kindesunterhalt laut Gesetz nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag richtet. Dieser wird vom zuständigen Bundesfinanzministerium aber voraussichtlich erst im Laufe des kommenden Jahres angehoben.