Neue Runde im Prozeß um Urheberrechte: Weiteres Gerangel um Apple-Klage

10.06.1988

SAN JOSE (IDG) - Im Streit um Urheberrechte an der Macintosh-Benutzeroberfläche hat Microsoft eine neue Runde gegen Prozeßgegner Apple eingeleitet: Den Anwälten des Softwareunternehmens gelang es, den laufenden Prozeß in zwei einzelne Verfahren aufzusplitten.

Im ersten Prozeß soll ermittelt werden, ob ein Lizenzabkommen zwischen beiden Unternehmen aus dem Jahr 1985 Microsoft dazu berechtigte, Elemente der Macintosh-Benutzeroberfläche in Windows zu benutzen. Zu einem zweiten Prozeß, der die möglichen Lizenzverletzungen im einzelnen klären soll, käme es dann nur, wenn Microsoft dieses Verfahren verliert. Apple muß jetzt im ersten Verfahren beweisen, daß Microsoft gegen das Abkommen von 1985 verstoßen hat. Nach Ansicht von Microsoft erlaubte dieses Abkommen, Elemente der Mac-Benutzeroberfläche in Windows 2.03 zu übernehmen. Damit wäre auch die Verwendung der Mac-ähnlichen Icons in Hewlett-Packards New-Wave-Software legal. Das zweite Verfahren wird von einem anderen Richter und anderen Geschworenen geführt. Die Apple-Anwälte befürchten jetzt, daß sie den Gerichten die Zusammenhänge ihrer Klage nicht mehr klarmachen können.

Unterdessen stellte auch Hewlett-Packard (HP), Apples zweiter Prozeßgegner in diesem Fall, einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht in San José, Kalifornien, HP fordert das Gericht auf, eine von Apples Anwaltskanzleien, vom Verfahren auszuschließen. Diese Kanzlei hat in den letzten drei Jahren auch HP in Prozessen um geistiges Eigentum vertreten und führt immer noch ein Verfahren für das Unternehmen.