US-Bundesstaat New Mexico zieht Klage zurück

Microsoft räumt PC-Anbietern mehr Freiheiten ein

20.07.2001
MÜNCHEN (CW) - Mit einer flexibleren Lizenzpraxis für PC-Anbieter will Microsoft den Auslieferungstermin von Windows XP sichern und zugleich die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung im Kartellverfahren erhöhen.

Bei der Gestaltung des Windows-Desktops sollen Microsofts OEM-Partner (OEM = Original Equipment Manufacturer) künftig mehr Freiheiten genießen. Im Gegensatz zu den bisherigen Vereinbarungen dürfen etwa PC-Hersteller auf neu ausgelieferten Rechnern das Icon für den Browser "Internet Explorer" vom Eröffnungsbildschirm entfernen. Stattdessen wird die Software in die Hinzufügen/Löschen-Liste innerhalb des Startmenüs aufgenommen.

Darüber hinaus ist es den Lizenznehmern gestattet, Programmsymbole ihrer Wahl auf dem Startbildschirm zu platzieren. Bisher hatte Microsoft auf einer "aufgeräumten Oberfläche" für das Betriebssystem bestanden. Die Änderungen gelten sowohl für die nächste Windows-Generation XP als auch für die ältere Versionen Windows 98/2000 und Windows Me.

Mit den Zugeständnissen reagiert Microsoft auf das Urteil des US-Berufungsgerichts in Washington. Die Jury hatte unter anderem bestätigt, dass der Hersteller seine marktbeherrschende Stellung bei PC-Betriebssystemen missbraucht und Wettbewerber mit illegalen Mitteln aus dem Markt gedrängt hat. "Wir haben zur Kenntnis genommen, dass das Gericht einige Bedingungen in unseren Windows-Lizenzen als unzulässig beurteilt hat", begründete CEO Steve Ballmer die Änderungen. "Deshalb geben wir den PC-Herstellern mehr Flexibilität."

Die Zugeständnisse bedeuten indes nur einen kleinen Schritt, kritisieren Beobachter. "Das kommt ein bisschen zu spät für Netscape", kommentierte etwa Chris Le Tocq, Analyst beim VS-Marktforschungsunternehmen Guernsey Research. "Warum sollte ein OEM den Internet Explorer entfernen, wenn die Mehrheit seiner Kunden ihn ohnehin benutzt?" Die Änderungen beträfen fast ausschließlich den Internet-Browser, kritisierte Tom Miller, Generalstaatsanwalt von Iowa. "Dieser Krieg ist bereits vorbei - Microsoft hat ihn gewonnen."

Tatsächlich ändern die neuen Lizenzbedingungen nur wenig am immensen Funktionsumfang der nächsten Windows-Generation. Insbesondere die enge Integration mit anderen Anwendungen wie dem hauseigenen Media Player und dem Instant-Messaging-System oder die Verbindung zu Microsoft Network (MSN) bleiben bestehen. Ob der Konzern damit seine Ausgangsposition in möglichen außergerichtlichen Verhandlungen entscheidend verbessert hat, ist zumindest zweifelhaft. Den Klägerparteien reichen die Konzessionen nicht aus.

Einen klaren Erfolg kann die Gates-Company hingegen in New Mexico verbuchen. Nur einen Tag nach der Ankündigung der Lizenzänderungen einigte sich der US-Bundesstaat außergerichtlich mit Microsoft. "Wir haben erreicht, was wir erreichen wollten", erklärte die zuständige Generalstaatsanwältin Patricia Madrid.

New Mexico gehört zu den ursprünglich 20 Bundesstaaten, die im Mai 1998 die Antitrust-Klage gegen Microsoft beim Distriktgericht in Washigton eingereicht hatten. Mit Ausnahme von South Carolina, das im Dezember 1998 seine Klage zurückgezogen hatte, ist die Klägerfront stabil geblieben. Neben dem District of Columbia zählen dazu das US-Justizministerium und nun 18 Bundesstaaten.

Microsoft intensiviert unterdessen seine Bemühungen um eine außergerichtliche Beilegung des gesamten Verfahrens. Vergangene Woche nahmen Firmenvertreter Kontakt zum Chef der Kartellbehörde, Charles James, auf. Ohne Details zu nennen, erklärte ein Unternehmenssprecher, Microsoft sei daran interessiert, die nach dem Berufungsprozess verbliebenen Streitpunkte so schnell wie möglich beizulegen.

Die Klägerparteien andererseits drängen auf ein beschleunigtes Verfahren vor dem Washingtoner Bezirksgericht. In einer schriftlichen Eingabe an das Berufungsgericht fordert das US-Justizministerium, das Verfahren umgehend an das zuständige Bezirksgericht zu verweisen. Die Berufungsrichter hatten ursprünglich eine Frist von 52 Tagen ab dem Urteil vom 28. Juni gesetzt, in der beide Seiten das Verfahren vorbereiten sollten. Demnach könnte die Neuaufnahme erst Mitte August beginnen.

In dem Schreiben führt das Justizministerium an, jegliches Zögern bei der Verhängung von wirksamen Sanktionen würde den Verbrauchern schaden und die Unsicherheit in der Computerindustrie verlängern. Einige Beobachter werten den Vorstoß als Beleg dafür, dass die US-Justizbehörden ihre anfangs abwartende Haltung nach dem Regierungswechsel aufgegeben hat und nun entschlossen ist, das Verfahren weiterzuverfolgen. Kommt es tatsächlich zu einem beschleunigten Vorgehen, drohen Microsoft möglicherweise Auflagen bei der Auslieferung von Windows XP. Eine einstweilige Verfügung etwa könnte das lukrative Weihnachtsgeschäft gefährden.