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Microsoft legt Berufung gegen Java-Verfügung ein

23.01.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Microsoft hat gegen die vergangene Woche von US-Bezirksrichter Frederick Motz erlassene Verfügung, Suns Java-Technologie in Windows zu integrieren, Einspruch vor einem Berufungsgericht eingelegt. Die Umsetzung des Richterspruchs würde der Funktionalität des Betriebssystem ernsthaft schaden, argumentierten die Anwälte der Gates-Company. Motz setzte seine Verfügung nun 14 Tage aus, um der Berufungsinstanz Zeit zu geben, den Antrag zu prüfen.

Bereits im Dezember 2002 sagte der Richter, Microsoft habe Windows XP ohne Java Virtual Machine (JVM) ausgeliefert, um seiner .Net-Technologie Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Um eine Verletzung von Monopolgesetzen zu verhindern, sei es notwendig, das System künftig mit JVM an den Kunden zu bringen. Dieser Meinung widersprach jedoch das für den 2002 abgeschlossenen Antitrust-Prozess verantwortliche Bundesgericht, das einen außergerichtlichen Vergleich zwischen den klagenden US-Bundesstaaten und Microsoft erwirkte.

Anfang der Woche hatten sich Microsoft und Sun zunächst über technische Möglichkeiten der Java-Integration sowie Verfahrensweisen geeinigt, um der Verfügung von Motz zu genügen und Sanktionen zu vermeiden (Computerwoche online berichtete). (lex)