Büffeln im Bildungsurlaub

Hasta la vista, Baby - Werbungskosten oder nicht?

03.08.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Sprachkurs muss auf spezielle Bedürfnisse zugeschnitten sein

Es müsse aber grundsätzlich gefordert werden, dass der Sprachkurs auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse des Teilnehmers zugeschnitten sei. Das sei hier der Fall. Der Kurs habe zwar nicht in einem Land der EU stattgefunden, jedoch habe der Kläger in nachvollziehbarer Weise vorgetragen, dass zum einen die Kosten in Mexiko deutlich geringer und Flugkosten für ihn nicht angefallen seien.

Cancun sei zwar eines der wichtigsten Touristenzentren in Mexiko, was die Wahrnehmung touristischer Zwecke als nicht fernliegend erscheinen lasse, doch habe der Kläger in der mündlichen Verhandlung unter Bezugnahme auf den vorgelegten Stunden - und Kursplan überzeugend dargelegt, dass die Reise beruflich veranlasst und die Befriedigung privater Interessen von lediglich untergeordneter Bedeutung gewesen sei.

Zudem sei zu beachten, dass der Sprachkurs während des vom Arbeitgeber genehmigten Bildungsurlaubs stattgefunden habe. Die terminlichen Widersprüchlichkeiten, die vom FA zu Recht aufgezeigt worden seien, hätten in der mündlichen Verhandlung ebenfalls aufgeklärt werden können. Außerdem hatte der Kläger in der Verhandlung eine Bescheinigung vom 1. Juni 2008 vorgelegt, nach der die Ausbildung zum "Purser II" erfolgreich abgeschlossen worden war.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen.

Passau empfiehlt, den Ausgang das Urteil zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.duv-verband.de