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Halten Sie sich an das neue E-Mail-Gesetz?

22.01.2007

Grundsätzlich neu ist diese Regelung indes nicht, jedoch war sie bisher nicht verbindlich. "Einige Unternehmen kennen diese Vorgaben und praktizieren sie auch, für viele andere kommt sie aber überraschend", so Oliver Falk, Sprecher der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar. Firmen würden nun sämtliche ausgehenden E-Mails mit zusätzlichen Angaben versehen. Und das ist auch gut so, denn Verstöße gegen die Vorgaben können Geldstrafen sowie Abmahnungen durch Wettbewerber nach sich ziehen. Juristische Hintergründe erläutert der Beitrag "Nachtrag zu: Strafe bei Mails ohne Pflichtangaben". Details zum Gesetzesbeschluss finden Sie beim Bundesrat beziehungsweise beim Bundesministerium der Justiz.

Allzu aufwändig für Unternehmen sollte es nicht sein, jede E-Mail mit den zusätzlich vom Gesetzgeber geforderten Informationen auszustatten. Laut Thorsten Brand, Senior-Berater bei Zöller & Partner aus Sulzbach/Taunus, könnten Unternehmen diese Angaben einfach an den E-Mail-Disclaimer anhängen. Somit ließe sich die Angabepflicht durch eine zentrale Einstellung am E-Mail-Server einrichten. Ansonsten müssten die Anwender selbst ihre Signaturen im E-Mail-Client ergänzen. (fn)