Gründungsförderung ersetzt Überbrückungsgeld

14.06.2006
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Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.

Einen entscheidenden Nachteil bringt die neue Förderung für beide Gruppen mit sich. Künftig wird die Förderung auf den bestehenden Restanspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet, bisher blieb dieser unberührt. Dazu Gründungsexperte Andreas Lutz, der auf seinem Portal www.ueberbrueckungsgeld.de, alle wichtigen Informationen zum Thema gebündelt hat: " Wer mit seiner Gründung scheitert, wird nicht mehr oder nur noch sehr wenig durch den Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgefangen." Neu ist auch, dass Gründer, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld weniger als drei Monate beträgt, gar nicht mehr gefördert werden. Diesen empfiehlt Lutz, noch vor Inkrafttreten der Neuregelung im Juli oder August aktiv zu werden.

Ziel der Bundesregierung ist es, durch die neue Regelung die Ausgaben für die Gründungsförderung um ein Drittel von gut drei auf zwei Milliarden Euro im Jahr zu senken. Allein im Mai erhielten über 22.000 Neugründer eine staatliche Finanzspritze, darunter knapp 14.000 das Überbrückungsgeld.