Gesetz ausgesetzt

Gericht in den Niederlanden untersagt Vorratsdatenspeicherung

11.03.2015
Telekomunternehmen und Internetprovider in den Niederlanden müssen Daten ihrer Nutzer nicht länger aufbewahren.

Ein Gericht in Den Haag setzte am Mittwoch das niederländische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorerst außer Kraft. Die Speicherung verletze das Recht auf Achtung des Privatlebens, befand das Gericht. Laut Gesetz mussten die Telefon- und Internetverbindungsdaten ein Jahr lang aufbewahrt werden. Dagegen waren ein Internetprovider sowie Verbände von Strafjuristen und Journalisten vor Gericht gezogen.

Die massenhafte Datenspeicherung, die bei der Aufklärung schwerer Verbrechen, organisierter Kriminalität und Terrorismus helfen soll, ist in der EU seit Jahren umstritten. Eine entsprechendes EU-Richtlinie hatte der Europäische Gerichtshof 2014 gekippt. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung mehr, seit das Bundesverfassungsgericht die deutschen Vorgaben (die auf der kassierten EU-Richtlinie basierten) 2010 verworfen hatte. (dpa/tc)