Gebrauchte Software - mehr Interesse, aber auch mehr Risiko?

07.08.2006

Von diesen Kooperationen scheint der Markt allerdings noch weit entfernt. Das Verhältnis von Softwareherstellern und Second-Hand-Händlern ist eher von gegenseitigem Misstrauen geprägt. Meist treffen sich beide Parteien vor dem Richter (siehe auch: Oracle punktet gegen Lizenzhändler). Aktuell stehen sich der Münchner Lizenzhändler Usedsoft und Oracle in der Gerichtsarena gegenüber. Der Datenbankspezialist wirft dem Softwarehändler vor, widerrechtlich Nutzungsrechte verkauft und damit gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Die Usedsoft-Verantwortlichen pochen dagegen auf den Erschöpfungsgrundsatz, wonach sich mit dem Verkauf einer Software auch die Rechte des Urhebers erschöpfen.

Aktuell führt Oracle nach Punkten. Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München, wonach Usedsoft keine online vertriebenen Oracle-Lizenzen weiter veräußern darf, wurde erst kürzlich vom Oberlandesgericht München bestätigt. Das Hauptsacheverfahren ist jedoch noch anhängig. Peter Schneider, Geschäftsführer von Usedsoft, will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Oppermann von der Experton Group kann diesen Streitigkeiten jedoch auch etwas Positives abgewinnen. "Spätestens mit Entscheidungen in anhängigen Gerichtsverfahren könnte der Markt an Dynamik gewinnen", prognostiziert er. Allerdings könnte Rechtssicherheit den Markt auch in einer ganz anderen Hinsicht beeinflussen. "Die andere Alternative ist natürlich, dass nach negativen juristischen Entscheidungen und Änderungen der Lizenzbedingungen durch die Softwareanbieter dieses Segment wieder vollkommen verschwindet." (ba)