Gates kämpft an vier Fronten

04.06.1999

Der Zufall will es, daß sich Microsoft in der Woche der Wiederaufnahme des Washingtoner Antitrust-Verfahrens noch mit drei weiteren Gerichtsprozessen befassen muß. Bereits 1998 hat das Softwarehaus Caldera im US-Bundesstaat Utah Anklage gegen die Gates-Company erhoben. Microsoft soll MS-DOS und Windows in unzulässiger Weise gekoppelt haben, um DOS-Versionen anderer Anbieter - unter anderem das DR-DOS von Caldera - aus dem Markt zu drängen. Die Wiederaufnahme dieses Verfahrens fällt zeitlich mit dem Washingtoner Prozeß zusammen.In derselben Woche wird im US-Bundesstaat Connecticut ein weiteres Verfahren gegen den Redmonder Konzern eröffnet. Das Softwarehaus Bristol Technologies wirft der Gates-Company vor, ihr den Zugang zum Quellcode von Windows NT zu verweigern. Damit solle verhindert werden, daß Programmierer plattformübergreifende Anwendungen schrieben, die die Abhängigkeit von Windows verringern würden. Bristol fordert unter anderem die Offenlegung des Windows-Quellcodes.Die höchsten Wellen hat bislang der bereits seit 1997 schwelende Rechtsstreit zwischen Sun Microsystems und Microsoft geschlagen. Dabei geht es um den Vorwurf, Microsoft habe die von Sun lizenzierte Programmiersprache Java zugunsten des Windows-Betriebssystems verändert. Dies verstoße gegen die Lizenzvereinbarungen. Im November 1998 hatte Richter Ronald Whyte vom Bezirksgericht im kalifornischen San Jose eine einstweilige Verfügung erlassen. Darin wird Microsoft verpflichtet, eigene Produkte, die mit dem Java-Logo versehen sind, den von Sun vorgegebenen Standards anzupassen. Microsoft hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Seitdem ist das Verfahren ins Stocken geraten.Vergangene Woche hat Richter Whyte einen Vergleichsvorschlag vorgelegt. Darin bestätigt er zwar die Auffassung, Microsoft habe mit den Programmen Windows 98, Internet Explorer 4.0 und J++ 6.0 Patentrechte von Sun verletzt. Andererseits bezeichnet er die Entwicklung einer von Grund auf neuen, Java-ähnlichen Sprache durch Microsoft als zulässig.