Ein IT-Fachmann arbeitet zurzeit in einem rein deutschen Unternehmen, sucht aber nun einen Arbeitgeber mit internationaler Ausrichtung. Er will wissen, was er bei so einer Bewerbung beachten muss und wie die Karrierechancen aussehen könnten.
Sandra Held, Personalleiterin beim international tätigen IT-Dienstleister Comparex, kennt die Situation: "Bewerber haben oft unklare Vorstellungen bezüglich ihrer Tätigkeiten in einem weltweit agierenden Betrieb. Da gibt es Kandidaten, die im Ausland arbeiten möchten. Der andere Teil schätzt den interkulturellen Austausch während der täglichen Arbeit, also den bloßen Kontakt mit Kollegen im Ausland und die Möglichkeit, vorhandene Sprachkenntnisse anzuwenden. Manchmal steigert Internationalität in den Augen des Kandidaten die Attraktivität des zukünftigen Arbeitgebers, weil dies mit einer gewissen Unternehmensgröße, Erfolg und Image verbunden ist.
Unser Unternehmen bietet Tätigkeiten in einer unserer ausländischen Tochtergesellschaften oder in Teams mit hoher Internationalität der Arbeitsaufgaben wie im International Sales Support oder dem International Marketing. Die sichere Beherrschung der englischen Sprache ist inzwischen fester Bestandteil fast aller unserer Stellenausschreibungen.
- Schwanger?
So ist zum Beispiel die Frage nach einer Schwangerschaft unzulässig. Eine Ausnahme wäre es nur dann, wenn die Tätigkeit das Ungeborene schädigen könnte. - Fragen nach der Familienplanung
Auch die Frage nach der persönlichen Familienplanung ist unzulässig. - Sind Sie religiös?
Auch hier darf man lügen. Ausnahme: Man bewirbt sich bei einem kirchlichen Arbeitgeber. - Wenn morgen Wahl wäre
Auch hier muss nur geantwortet werden, wenn der Arbeitgeber ein Tendenzbetrieb ist, etwa eine Partei. - Lohnpfändungen und Vermögensverhältnisse
Fragen zu diesen Themen sind ebenfalls unzulässig. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Bewerber sich auf eine Position mit umfangreichem Geldverkehr bewirbt. - Vorbestraft?
Die Frage ist unzulässig, außer die Vorstrafe ist von direkter Bedeutung für die Tätigkeit. - Fragen nach Aids-Erkrankung
Fragen nach einer Aids-Infektion müssen dann beantwortet werden, wenn die Tätigkeit andere Menschen gefährden kann. Die Frage nach einer Aids-Erkrankung muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. - Gewerkschaftsmitglied
Hier gilt das gleiche wie bei der Konfession und der Parteizugehörigkeit. Wer sich nicht bei einem Tendenzbetrieb bewirbt, darf lügen. - Souverän antworten
Auf unzulässige Fragen lieber nicht "Das dürfen Sie nicht!" sagen. Besser gelassen und souverän reagieren, bei der Wahrheit muss man nicht bleiben. - Schwanger?
So ist zum Beispiel die Frage nach einer Schwangerschaft unzulässig. Eine Ausnahme wäre es nur dann, wenn die Tätigkeit das Ungeborene schädigen könnte. - Fragen nach der Familienplanung
Auch die Frage nach der persönlichen Familienplanung ist unzulässig. - Sind Sie religiös?
Auch hier darf man lügen. Ausnahme: Man bewirbt sich bei einem kirchlichen Arbeitgeber. - Wenn morgen Wahl wäre
Auch hier muss nur geantwortet werden, wenn der Arbeitgeber ein Tendenzbetrieb ist, etwa eine Partei. - Lohnpfändungen und Vermögensverhältnisse
Fragen zu diesen Themen sind ebenfalls unzulässig. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Bewerber sich auf eine Position mit umfangreichem Geldverkehr bewirbt. - Vorbestraft?
Die Frage ist unzulässig, außer die Vorstrafe ist von direkter Bedeutung für die Tätigkeit. - Fragen nach Aids-Erkrankung
Fragen nach einer Aids-Infektion müssen dann beantwortet werden, wenn die Tätigkeit andere Menschen gefährden kann. Die Frage nach einer Aids-Erkrankung muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. - Gewerkschaftsmitglied
Hier gilt das gleiche wie bei der Konfession und der Parteizugehörigkeit. Wer sich nicht bei einem Tendenzbetrieb bewirbt, darf lügen. - Souverän antworten
Auf unzulässige Fragen lieber nicht "Das dürfen Sie nicht!" sagen. Besser gelassen und souverän reagieren, bei der Wahrheit muss man nicht bleiben.
Wichtig ist: Über das, was man selbst erwartet und welcher der oben aufgeführten Aspekte für einen selbst die größte Rolle bei der Entscheidung für einen Arbeitgeber spielt - darüber sollte man sich vor einer Bewerbung sorgfältig Gedanken machen und im Gespräch seine Ambitionen deutlich machen sowie die richtigen Fragen stellen.
Ein COMPUTERWOCHE-Leser hat "einen soliden Abschluss als Wirtschaftsinformatiker" sowie bereits erste Berufserfahrungen gesammelt und möchte sich nun "weiterentwickeln". Irritiert hat ihn, dass Comparex damit wirbt, Softwarelizenzen von 3000 Herstellern anzubieten. "Wie schafft man es, Experte für 3000 Hersteller zu werden?", will er nun wissen.
Sandra Held klärt auf: "Sie haben recht. Experte für 3000 Softwarehersteller zu werden ist nicht nur unrealistisch - es ist unmöglich. Es bleibt schließlich nicht bei der Zahl 3000. Dazu muss noch die Anzahl der verschiedenen Produkte addiert werden, die ein Hersteller im Angebot hat. Diese Produkte definieren sich hauptsächlich über folgende Eigenschaften: technische (Was kann es?), kaufmännische (Was kostet es?) und lizenzrechtliche (Wie darf es eingesetzt werden?). Die sind von Hersteller zu Hersteller verschieden und eine Wissenschaft für sich.
Daher sind für die verschiedenen Hersteller und ihre Produkte bei Comparex jeweils eigene Teams zuständig, deren Mitglieder sich auf die technische (IT-Consultants), kaufmännische (Vertrieb) oder lizenzrechtliche (License Desk, Software Asset Management) Seite der Produkte bestimmter Hersteller spezialisiert haben. Auf ihrem jeweiligen Teilgebiet können sie daher Experten sein, ohne sich dabei zu "verzetteln". Mein Rat ist, dass Sie sich spezialisieren. Wobei die Art Ihrer Spezialisierung maßgeblich abhängig von Ihrer Qualifikation und Ihren Interessen sein wird. (hk)