Existenzgründung: Die häufigsten Fragen

26.04.2005
Von Svenja Hofert

Mitglieder von virtuellen Teams wollen häufig vermeiden, als GbR zu gelten, um die eigene Unabhängigkeit zu bewahren. Es empfiehlt sich deshalb, nicht mit gemeinsamen Unterlagen aufzutreten und kein gemeinsames Geschäftskonto zu führen. Am besten leitet derjenige, der das Projekt akquiriert hat, die Mannschaft als Vertragspartner und verantwortlicher Auftraggeber an. Die anderen stellen ihm ihre Leistungen in Rechnung.

Wenn mit weiteren Kollegen ein umfangreicheres Geschäftsmodell umgesetzt werden soll, empfiehlt sich die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie ist eine juristische Person - im Gegensatz zu den bisher vorgestellten Personengesellschaften haften Kapitalgesellschaften theoretisch nicht mit Privatvermögen. In der Praxis ziehen Banken zur Absicherung ihrer Kredite aber häufig auch das Privatvermögen heran, so dass dieser Schutz de facto oft doch nicht existiert - vor allem, wenn die GmbH selbst noch kein eigenes Kapitel angesammelt hat.

Das gilt auch für die Limited, die seit letztem Jahr ihren Siegeszug auch in Deutschland angetreten hat. Anders als die GmbH erfordert die Limited keine Einlage in Höhe von mindestens 25 000 Euro wie eine GmbH (diese Summe soll demnächst verringert werden). Auch die reinen Gründungskosten, die sich bei der GmbH schnell auf 700 Euro summieren können, sind meist geringer. Zudem lässt sich die Limited schneller gründen als eine GmbH - auf Wunsch in 24 Stunden. Nachteil: Laufende Kosten belasten den Gründer, zudem ist das Image der Limited als Geschäftsform der Unterwelt hinderlich - nicht zuletzt bei der Beantragung von Krediten, aber auch im allgemeinen Geschäftsverkehr.

7. Unternehmersteuern und Buchhaltung

Sie starten als Freelancer? Wunderbar: Schaffen Sie sich als Erstes zwei Aktenordner in unterschiedlichen Farben an. Einer ist für Ihre Ausgaben bestimmt, der andere für Ihre Einnahmen. Als Ausgabe gilt alles, was betrieblich bedingt und nicht dem Privatbereich zuzurechnen ist: die Betriebshaftpflichtversicherung, Zeitungen und Zeitschriften, Büromaterial, Mitgliedschaften, Kosten rund ums Auto (sofern Sie pro Kilometer nicht pauschal 30 Cent abrechnen). Auch Dekorationsmaterial, Einrichtungsgegenstände und Kaffee für die Kunden gelten als betriebliche Ausgaben, sofern Sie Kundenkontakt pflegen.