Entlassungen? - Es geht auch anders

29.04.2002
Von 
Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.

Das IAO stellt bei den Projekten die Führungskräfte und ihre Vorbildfunktion in den Mittelpunkt. In der ersten Phase entstehen eine Beschreibung der Ist-Situation, eine Markt-analyse und eine Perspektive. "Wir sensibilisieren die Führungskräfte für die Schwachstellen,Herausforderungen und strategischen Ziele." In einer zweiten Phase entwickeln die IAO-Mitarbeiter mit den Führungskräften die Ideen zu tragfähigen Handlungsfeldern weiter. In einigen Fällen kann das auch heißen, dass Unternehmen Kerngeschäfte aufgeben und neue gestalten.

Durch Innovationen neue Umsätze generieren

Parallel zum Innovationsprozess fließen die Vorstellungen der Mitarbeiter in den Prozess ein, denn Neuerungen lassen sich nur mit einer breiten Übereinstimmung im Führungskreis umsetzen, so die Devise. Im dritten Schritt geht es um die Umsetzung und eine ständige Verbesserung. "Hier arbeiten wir kontinuierlich durch Coaching mit den Führungskräften", erklärt Schnabel. "Sie sollten beispielsweise Mitarbeiter zielorientiert fordern und fördern." Zudem müssen die Chefs vom neuen Kurs überzeugt sein.

In Workshops mit dem IAO erarbeiten sie mit den Abteilungen Umsetzungsvorschläge und vereinbaren einen Zeitplan, bis wann die neuen Ideen verwirklicht sein sollten. "Mit den Workshops allein kommen wir jedoch nicht immer dahin, wo die Glut oder das Innovationshemmnis sitzt", erklärt Schnabel, "denn wir erleben es immer wieder, dass Manager die Entscheidungen nicht umsetzen."

Hire & Fire - ein neuer Trend?

In unserem neuen Forum geht es um die Frage, ob das deutsche Arbeitsrecht zu antiquiert für die dynamischen Märkte ist und Innovationen verhindert. Die Standpunkte von Bitkom und Gewerkschaft stehen sich unversöhnlich gegenüber. Soll die "heilige Kuh" des Kündigungsschutzes geschlachtet und der Arbeitsmarkt stärker flexibilisiert werden? Behindern die Einschränkungen bei den Kündigungen den wirtschaftlichen Aufschwung? Braucht die IT-Branche eigene Regeln? Über diese Fragen möchten wir gerne in unserem neuen Forum "Hire & Fire - ein neuer Trend?" diskutieren. Wir freuen uns auf einen engagierten Disput mit Ihnen.

Klassiker Kurzarbeit

"Wir machen Kurzarbeit." Ein Satz, den die wenigsten Unternehmen gern über sich in der Zeitung lesen wollen, verbindet man damit doch das deutliche Signal, dass es der Firma nicht gut geht. Helmut Will vom Münchner Arbeitsamt kennt die Bedenken, wird aber nicht müde, für das probate Mittel zu werben: "So können Arbeitgeber auch in der Krise ihre eingearbeiteten Fachkräfte und die Arbeitnehmer ihren Job behalten." Allein in München nehmen derzeit 172 Firmen mit 7600 betroffenen Beschäftigten das Kurzarbeitergeld in Anspruch - dreimal so viel wie noch vor zwei Jahren. Damit das Arbeitsamt die Lohnausfälle der Mitarbeiter zum Teil bezahlt, muss der Arbeitsausfall vorübergehend und darf nicht branchenüblich oder saisonbedingt sein. "Meist sind es wirtschaftliche Gründe wie der eingebrochene Halbleiter- oder Handy-Markt", beschreibt Will. Nachweisen kann die Firma den Arbeitsausfall am besten durch zurückgegangene Umsatzzahlen. Zudem muss vorher Resturlaub abgebaut werden. Mindestens ein Drittel der Beschäftigten des Gesamtunternehmens oder der Abteilung, die von Kurzarbeit betroffen sein soll, muss mit einem Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent im Monat belastet sein. "Kurzarbeit wird oft als Zwangsmaßnahme für das ganze Unternehmen missverstanden. Da-bei sollte sie nur dort eingesetzt werden, wo sich die Arbeit tatsächlich verringert hat und wo sie sinnvoll ist. Auf keinen Fall sollte der Vertrieb davon betroffen sein", erklärt Will. Das Kurzarbeitergeld kann in der Regel sechs Monate bezogen werden, eine Ausweitung auf 15 Monate ist möglich. Bei komplettem Arbeitsausfall können die Beschäftigten sogar ganz nach Hause geschickt werden, wobei ihnen ein Kurzarbeitergeld zwischen 60 und 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens bezahlt wird. Bei einer geringeren Reduzierung der Arbeitszeit wird der Zuschuss des Arbeitsamtes dann entsprechend prozentual errechnet. Der Arbeitgeber spart sich die Lohnkosten, nicht aber die Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung: Er muss 80 Prozent der Sozialabgaben bezahlen, die rechnerisch fehlen würden, wenn der Mitarbeiter seine Arbeitszeit reduziert. "Damit soll verhindert werden, dass der Mitarbeiter aus seinem sozialen Raster fällt", sagt Will. Ein weiterer Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass er im Falle einer Kündigung aus der Kurzarbeit herausgenommen werden muss und damit Arbeitslosengeld wie als ehemaliger Vollzeitbeschäftigter bezieht.