Ein guter Vertrag kann viel Ärger ersparen

07.10.2003
Von Axel Petersen

Das Ende im Auge behalten

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen haben jedoch trotz vorhandener SLM-Lösungen das Problem, aufgrund mangelnder IT-Ressourcen kaum kontrollieren zu können, ob die Vereinbarungen des SLAs eingehalten werden. In diesem Fall empfiehlt es sich, einen unabhängigen Dritten, also einen SLA-Provider, einzuschalten und dies auch im Vertragswerk festzuhalten. Die Kontrollinstanz sollte sich beiden Partner verpflichtet fühlen, objektiv die Dienstleistungsqualität messen und ein allgemein verständliches Reporting an alle Beteiligten liefern.

Zu einem langfristigen wirtschaftlichen und unternehmensstrategischen Erfolg des Outsourcings gehören letztlich auch detaillierte Regelungen für ein Vertragsende. Hardwareüberleitung und Softwarerückgabe können im SLA als Projektplan verankert sein. Hinzu kommen rechtliche Vereinbarungen zu den Informationspflichten und die Übergabe einer Dokumentation sowie Übergangsregelungen über einen zeitweiligen Parallelbetrieb. Auch während einer gut laufenden Partnerschaft sollte der Outsourcing-Kunde stets auf ein vorzeitiges Ende der Geschäftsbeziehungen vorbereitet sein: Ein regelmäßig aktualisierter Wiederaufnahme-Plan und ein gut geführtes Archiv mit Softwarekopien, Lizenzen und einer möglichst lückenlosen Dokumentation sorgen auch in unerwarteten Situationen für einen reibungslosen Ablauf der Unternehmens-IT.