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eBook-Hacker-Prozess endet mit Freispruch

18.12.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der so genannten eBook-Hacker-Prozess, in dem sich der Moskauer Softwarehersteller Elcomsoft vor einem kalifornischen Bundesgericht wegen einer angeblichen Verletzung des umstrittenen US-Urhebergesetzes DMCA (Digital Millennium Copyright Act) verantworten musste (Computerwoche online berichtete), endete gestern mit einem Freispruch. Die Geschworenen vertraten zwar die Auffassung, dass die Verbreitung der von Elcomsoft angebotenen Software "Advanced eBook Processor" gegen den DMCA verstoße. Es sei jedoch zu bezweifeln, dass der russische Hersteller bei der Entwicklung des Programms von dem amerikanischen Gesetz Kenntnis hatte und es willentlich verletzte.

Während des Prozesses war der zuständige Staatsanwalt Scott Frewing vergeblich bemüht, den Vorsatz nachzuweisen, denn Elcomsoft hatte nach Rücksprache mit dem betroffenen Rechteinhaber am eBook-Format, Adobe, den Vertrieb der Anwendung eingestellt. Zudem ist es in Russland nicht gesetzeswidrig, Kopierschutzmechanismen zu umgehen.

Rechtsexperten und Bürgerrechtler messen dem Prozessausgang hohe Bedeutung zu, da es sich um das erste Urteil in bezug auf den DMCA handelt. Fred von Lohmann, Experte der Electronic Frontier Foundation, rät jedoch zur Vorsicht. Entwickler sollten das Urteil nicht als Freibrief zur Verletzung von Copyrights verstehen. Auf der anderen Seite habe sich gezeigt, dass Gerichte nicht willfährig den Anträgen von Staatsanwälten folgen, die begierig darauf sind, Hersteller und Entwickler ins Gefängnis zu schicken. (lex)