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eBook-Hacker-Prozess: Die Geschworenen sind am Zug

13.12.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Im so genannten eBook-Hacker-Prozess, der zur Zeit in den USA läuft (Computerwoche online berichtete), haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussplädoyers gehalten. Der Anwalt des Moskauer Softwareherstellers Elcomsoft argumentierte, das umstrittene Programm "Advanced eBook Processor" diene lediglich dem Zweck, Käufern von eBooks die Nutzung der elektronischen Schriften auch auf Plattformen zu ermöglichen, für die keine Reader-Software zur Verfügung steht. Eine Verletzung des US-Urhebergesetzes DMCA (Digital Millennium Copyright Act) sei zu keiner Zeit beabsichtigt gewesen. Nach Rücksprache mit dem Rechteinhaber am eBook-Format, Adobe, habe sein Mandant die Software nicht mehr im Internet angeboten.

Staatsanwalt Scott Frewing ist dagegen der Ansicht, Elcomsoft habe die Copyrights willentlich verletzt. Als Beweis präsentierte er dem Gericht interne E-Mails des Herstellers, in denen sich Firmenchef Alexander Katlov ärgerlich darüber äußert, dass Journalisten, die über Adobe berichten, nicht auf seine Website und den Advanced eBook Processor hinweisen. Die Software sei dazu gemacht, um den Kopierschutz eines patentierten Verfahrens zu umgehen. Das sei strafbar, so Frewing.

Nun haben die Geschworenen darüber zu entscheiden, ob Elcomsoft gegen den DMCA verstoßen hat. Der Hersteller ist das erste Unternehmen, dass aufgrund des umstrittenen Urhebergesetzes vor Gericht steht. (lex)