Durchbruch für mobiles Fernsehformat DVB-H

14.09.2007

Somit erstreckt sich die Gemeinschaftsarbeit hauptsächlich auf den gemeinsamen Erwerb von Programminhalten. Den Vertrieb der einzelnen Inhalte wollen alle drei Unternehmen selbstständig ausüben. Die Unternehmen haben nun bis Anfang Oktober Zeit, zu den genannten Inhalten Stellung zu nehmen. Wenn keine größeren Probleme mehr auftauchen oder bei Zustimmung der Beteiligten wird diese Entscheidung durch das Bundeskartellamt endgültig für verbindlich erklärt.

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