Web-Fallen enttarnt

Die schwarze Liste des Internets

14.02.2012
Von 


Einen seiner ersten Artikel schrieb René Schmöl, Jahrgang 1982, mit 16 Jahren für die Tageszeitung Freies Wort. Es war ein Interview mit Hape Kerkeling. Dieser Erfolg motivierte ihn, weiterzumachen. Nach sieben Jahren im Lokaljournalismus und einer Ausbildung zum Verlagskaufmann folgte ein Volontariat bei der Verlagsgruppe Handelsblatt. Seit 2007 ist René Schmöl in unterschiedlichen Positionen für Foundry tätig. Momentan als Chef vom Dienst online für cio.de.

Gewinnspiel mit Nachspiel

Gewinnspiele im Web sind beliebt. Bei Anwendern, weil sie ohne viel Mühe und ohne Portokosten die Chance auf wertvolle Produkte haben. Bei Unternehmen, weil sie damit publikumswirksam ihre Produkte in Szene setzen können. Und bei Betrügern & Spammern, die die Populariät von Gewinnspielen schamlos ausnutzen, um auf ihre Weise davon zu profitieren. Eine Masche haben wir bereits im vorhergehenden Punkt geschildert: Gewinnspiele, die sich beim genaueren Hinsehen als Abonnement für einen Zugang zu oft minderwertigen Informationen entpuppen.

Von der Gewinnchance geblendet, lesen sich viele Anwender die Teilnahmebedingungen nicht durch
Von der Gewinnchance geblendet, lesen sich viele Anwender die Teilnahmebedingungen nicht durch

Ein anderer Trick zielt nicht direkt auf das Portmonnaie des Anwenders, sondern auf seine Adresse. In den Teilnahmebedingungen oder den Datenschutzbestimmungen, die kaum ein Anwender liest, steht dann, dass die eingegebenen Daten für Werbemaßnahmen an Partnerunternehmen weitergegeben werden. Manch ein Anbieter listet im Kleingedruckten sogar unverhohlen ein knappes Dutzend Firmen auf, die Sie in Zukunft nach Belieben per Post und Mail zuspammen dürfen. Ob die angepriesenen Gewinne, die die Anbieter im Gegenzug versprechen, tatsächlich jemals verlost werden, steht in den Sternen.

Sollten Sie an einem zweifelhaften Gewinnspiel teilgenommen haben, genügt es in der Regel, dem Anbieter eine Mail mit folgendem Satz zu schicken: „Hiermit widerspreche ich der Nutzung meiner Daten durch Sie und durch Ihre Partnerunternehmen für Marketingzwecke.“ In ihren gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbestimmungen verpflichten sich die Anbieter, diesem Widerspruch unverzüglich nachzukommen.