Tarifverträge
Tarifverträge kommen zur Anwendung,
- wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart ist, um bestimmte Lücken des Arbeitsvertrages zu füllen, oder
- wenn der Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wurde oder
die Parteien tarifgebunden sind kraft Mitgliedschaft in der zuständigen Gewerkschaft und in der entsprechenden Innung oder im entsprechenden Arbeitgeberverband.
Tarifverträge haben eine relativ lange Laufzeit und gelten in der Regel auch über einen Austritt aus dem entsprechenden Verband hinaus fort.
Tarifverträge regeln die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses, wie zum Beispiel
- regelmäßige Arbeitszeitverteilung
- Mehrarbeit
- Kurzarbeit
- Arbeitsverhinderung
- Urlaub (Zum Urlaubsrecht lesen Sie auch den Beitrag "Übertragung oder finanzielle Abgeltung bei Krankheit")
- Urlaubsvergütung
- Allgemeine Arbeitsbedingungen
- Berechnung des Arbeitsverdienstes
- Geltendmachung und Ausschluss von Ansprüchen. (oe)
Weitere Informationen zum Thema und Kontakt:
Michael Henn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Präsident des VdAA, c/o Dr. Gaupp & Coll, Stuttgart, Tel.: 0711 305893-0, E-Mail: stuttgart@drgaupp.de, Internet: www.drgaupp.de und www.vdaa.de
Christian Lentföhr, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Mitglied im VdAA, c/o W. Schuster und Partner GmbH, Schuster, Lentföhr & Zeh, Tel: 0211 658810, E-Mail: lentfoehr@wsp.de, Internet: www.esp.de