Unseriöse Anbieter

Datenschützer warnt vor Missbrauch von Handy-Ortung

31.05.2010

Lückenlose Überwachung von Dienst-Handys nicht gerechtfertigt

Bei dienstlich genutzten Handys und Smartphones müsse der Arbeitgeber in die Ortung einwilligen. Ein Logistik-Unternehmen etwa habe ein berechtigtes Interesse zu erfahren, wo die Fahrzeuge seien, um Lieferungen besser aufeinander abzustimmen. Das rechtfertige aber keinesfalls die lückenlose Überwachung der Mitarbeiter, die ein Dienst-Handy mit sich führen. Hier müsse der Datenschutz nachgebessert werden, sagte Schaar. "Die heimliche Ortung des Arbeitnehmers muss ausgeschlossen sein."

Mobile Geräte können sehr genaue Standortdaten liefern, etwa durch Feststellung der Funkzelle im Mobilfunknetz, eingebaute Satellitenortung (GPS) oder Auswertung von Informationen über lokale Funknetze (WLAN). In manchen Geräten und Diensten werden nach Angaben von Datenschützern die verschiedenen Ortungsmethoden miteinander kombiniert. Im Ergebnis lässt sich damit jeder Schritt des Nutzers nachvollziehen. (dpa/mb)