Kritik berücksichtigt

Das Wichtigste zum Steuervereinfachungsgesetz

07.02.2012
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Krankenversicherungsbeiträge

Krankenversicherungsbeiträge

Die Beitragserstattungen aus einer Basiskrankenversicherung oder Pflegeversicherung sowie steuerfreie Zuschüsse zu solchen Versicherungen werden mit den gezahlten Beiträgen verrechnet. Fallen die Erstattungen oder Zuschüsse höher aus als die Beiträge, wird der Überhang dem Einkommen zugeschlagen. Bei Erstattung anderer als Sonderausgaben geltend gemachter Aufwendungen gilt das Gleiche.

Kapitalerträge

Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, werden ab 2012 bei der Ermittlung des Spendenabzugsvolumens, der zumutbaren Eigenbelastung bei außergewöhnlichen Belastungen oder dem Abzug von Unterhaltsleistungen nicht mehr berücksichtigt.

Genossenschaftsausschüttungen

Genossenschaften sollen künftig bei Gewinnausschüttungen prüfen, ob eine Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug gegeben ist, beispielsweise ein Freistellungsauftrag, der einer Genossenschaftsbank vorliegt.

Pflichtveranlagungen

Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, die eine hohe Mindestvorsorgepauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung aufweisen, müssen keine Steuererklärung mehr abgeben, wenn ihr Einkommen die diversen gesetzlichen Freibeträge ohnehin nicht überschreitet. Das ist der Fall bei einem Einkommen von bis zu 10.200 Euro bei Singles und 19.400Euro bei Ehegatten. Diese Änderung gilt rückwirkend ab 2010.

Abgabefristen

Für Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr gilt nun ebenfalls die Regelabgabefrist von fünf Monaten statt wie bisher nur drei Monate, und zwar bereits rückwirkend für den Veranlagungszeitraum 2010.

Holznutzungen

Das Verfahren zur Ermittlung der zu begünstigenden Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen wird ab2012 wesentlich vereinfacht. Außerdem werden die Vorgaben und Pauschsätze für die pauschalierte Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen geändert.

Erbschaftsteuer

Beim Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen wird ein neues Feststellungsverfahren für die Ausgangslohnsumme und die Anzahl der Beschäftigten eingeführt, um spätere Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Auch für das Verwaltungsvermögen und das junge Verwaltungsvermögen wird ein Feststellungsverfahren eingeführt. Dies gilt für Erbschaften oder Schenkungen seit dem 1.Juli 2011.

Stiftungen

Rechtlich unselbstständige Stiftungen werden beim Kapitalertragsteuerabzug mit rechtlich selbstständigen Stiftungen gleichgestellt.

Spendennachweis

Spendennachweis

Die bisher immer nur im Einzelfall geregelten Erleichterungen für den Nachweis von Spenden in Katastrophenfällen werden ab 2011 gesetzlich festgeschrieben.

Datenübermittlung

Bei der vollelektronischen Übermittlung von Steuerdaten wird ab 2013 eine obligatorische Authentifizierung des Datenübermittlers vorgeschrieben.

Verbindliche Auskunft

Verbindliche Auskünfte des Finanzamts sind künftig nur noch bei einem Gegenstandswert von mehr als10.000 Euro gebührenpflichtig. Diese Bagatellgrenze gilt dann, wenn der Antrag nach der Gesetzesverkündung beim Finanzamt eingeht. (oe)


Quelle: www.shc.de