iPhone-Versicherungen

Das bieten Apple Care+, Mediamarkt, hepster, European Annex & Co.

11.12.2019
Von Redaktion Macwelt
Beim Kauf eines iPhones oder Macbook empfiehlt Apple gerne das firmeneigene Apple Care+, es bestehen aber interessante Alternativen.

Ein Smartphone geht schnell zu Bruch, bei einem aktuellen iPhone 11 Pro werden da aber schnell erschreckend hohe Reparaturkosten fällig. So mancher fragt sich deshalb, ob nicht eine Handyversicherung sinnvoll wäre. Apple selbst hat ja mit Apple Care+ eine eigene Versicherung im Angebot, es gibt aber auch zahlreiche andere Angebote von Firmen wie MassUp, Friendsurance, Hepster, Mediamarkt, Schutzklick, Wertgarantie oder myProtect. Wir haben uns diese Angebote etwas näher angesehen.

Geht das iPhone kaputt, fallen schnell hohe Reparaturkosten an. Spezielle Versicherungen können helfen.
Geht das iPhone kaputt, fallen schnell hohe Reparaturkosten an. Spezielle Versicherungen können helfen.
Foto: MichaelJayBerlin - shutterstock.com

Versicherungen für iPhones: Kurzüberblick

Apple Care+
Mediamarkt PLUSSCHUTZ
European Annex
Friendsurance
Hepster
myProtect
Schutzklick
Wertgarantie

Lohnt sich eine Versicherung überhaupt?

Handyversicherungen haben bei Verbraucherschützern einen schlechten Ruf, sind doch bei vielen Verträgen die Ausschlussklauseln umfassend und die Kosten hoch. Bei manchen Schadensfällen ist nach unserer Einschätzung oft die Reparatur günstiger als die Kosten des Vertrages. Bei einem robusten iPhone 7 für 399 Euro lohnt sich eine Versicherung kaum, da sowohl der Gerätepreis als auch Reparaturkosten niedrig sind.

Alternative Friendsurance

Statt sich direkt bei einzelnen Versicherungen zu informieren, gibt es mit Anbietern wie Friendsurance eine Alternative: Der Anbieter Friendsurance aus Berlin, hinter dem die Alecto GmbH steht, ist ein unabhängiger Versicherungsmakler. Anbieterübergreifend werden Versicherungen aller Art vermittelt – auch iPhone-Versicherungen. Eine Besonderheit ist außerdem ein sogenannter Schadensfreiheit-Bonus. Aus zahlreichen Versicherungen wird für den Kunden ein passender Vertrag ausgewählt.

Für die Nutzung und Anzeige möglicher Tarife ist allerdings eine Maklervollmacht nötig, für die Anzeige optionaler iPhone-Versicherungen außerdem die Angabe der IMEI des iPhones. Ohne Zustimmung werden aber keine Änderungen an bestehenden Tarifen oder Versicherungen vorgenommen.

Bei einem iPhone 11 Pro ist eine unversicherte Reparatur allerdings sehr teuer, laut Apple kostet die Behebung eines Schadens der Kategorie „Sonstiger Schaden“ 590,90 Euro. Selbst ein Alltagsschaden wie ein Displaytausch kostet bereits 310,90 Euro.

Garantieverlängerung: Apple Care+

Gegen einen Aufpreis bietet Apple für alle Geräte eine Art Garantieverlängerung an. Apple Care+ ist dabei meist noch ein wenig mehr, beispielsweise erhalten Kunden damit auch Vorteile beim persönlichen Kundensupport bei Nutzer-Fragen zur Nutzung oder zu Apple-Software. Apple Care+ enthält je nach Gerät unterschiedlich viel – die Kosten unterscheiden sich ebenfalls sehr.
Für das iPhone 11 Pro kostet Apple Care+ 229 Euro und gilt für zwei Jahre, beim iPhone 11 werden 169 Euro fällig. Zwei „Unfälle“ sind dadurch abgedeckt, bzw. eine Reparatur wird deutlich günstiger als ohne Apple Care+: Für 29 Euro gibt es ein neues Display, 99 Euro kosten andere Schäden. Fällt die Kapazität des Akkus unter 80 Prozent, wird er kostenlos getauscht. Für das iPhone 11 Pro würde ein Akkutausch sonst 75 Euro kosten, der Display-Tausch 310,90 Euro und weitere Reparaturen 590,90 Euro.

Alternative Versicherungen für iPhones

Laut ersten Berichten sind Apples neue iPhones robuster als die Vormodelle, trotzdem ist die Glasrückseite dieser Modelle recht anfällig. Hier muss jeder Kunde selber abwägen, ob er lieber das Risiko akzeptiert und sich mit einer guten Schutzhüllebescheidet oder zur Versicherung greift. Neben Apple Care+ gibt es einige interessante Alternativen, die teils sogar eine bessere Abdeckung bieten. Hinter Firmen wie Hepster oder Schutzklick stehen übrigens bekannte Versicherer wie DEVK, Helvetia, Allianz und Barmenia – hinter Apple Care+ übrigens der US-Konzern AIG.

Hier eine Überblickstabelle der Preise und Leistungen zum Download im XLSX-Format

Preismodelle und einige Tücken

Die Preismodelle sind bei allen Versicherungen ähnlich, anscheinend liegen ähnliche Kalkulationen zugrunde und das Prinzip ist einfach: Je teurer das Gerät, desto höher die Prämie und je umfangreicher die Abdeckung und Erstattung, desto höher auch die Gebühren. Die Tücke liegt aber im Detail. Auf der Webseite werben die Versicherer oft mit sehr niedrigen Monatsgebühren, dies gilt aber nur für günstige Geräte. So bietet etwa Schutzklick eine Zweijahresversicherung für Handys schon ab 65 Euro an, für das teure iPhone 11 Pro steigt die Zweijahresgebühr allerdings auf 175 Euro. Will man auch Schutz gegen Diebstahl buchen, steigt die Gebühr auf 220 Euro.

Achten sollte man vor dem Abschluss des Vertrages auf die Art der Schadensregelung. Einige günstige Versicherungen sind nämlich nur eine Reparaturversicherung: Geht das Display zu Bruch, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden gibt es dann aber keinen Ersatz, sondern vielleicht nur 150 Euro als „Neukaufzuschuss“ oder „Neukaufbeteiligung“. Anspruch auf ein Neugerät hat man übrigens bei keinem der Anbieter, auch nicht bei Apple Care+.

In der Regel gilt die Versicherung nur für Neugeräte oder einige Monate nach einem Neukauf. Ausnahme ist das Angebot von Hepster, hier können auch ältere Geräte versichert werden.

Stattdessen wird in der Regel nur der Zeitwert des Gerätes ersetzt, der je nach Versicherer recht niedrig liegen kann. Bei Schutzklick liegt der Zeitwert bei einem Alter von 6 bis 12 Monaten noch bei 80 Prozent des Gerätes, nach 12 bis 24 Monaten sind es noch 60 Prozent – abzüglich Selbstbeteiligung. Nach unserer Rechnung gibt es dann für ein iPhone 11 Pro noch 540 Euro. Apple hat dagegen den Ruf, bei Ersatzgeräten eher kulant zu sein.

Schutz gegen Diebstahl

Fraglich ist, ob man sein Gerät gegen Diebstahl versichern soll. Bei Apple Care+ ist dieser Schutz nämlich nicht mit dabei. Eigentlich sind iPhones für Diebe nur begrenzt wertvoll, da eine Ortungsfunktion und Fernsperrung den Wiederverkauf erschwert. Wie eine Statistik des auf Geräte-Ortung spezialisierten Dienstes Prey zeigt, gehen Geräte eher selten per Diebstahl verloren, meist werden sie vom Anwender einfach irgendwo vergessen – dann zahlt aber keine der Versicherungen. Relativ selten ist der Verlust durch Raub, nicht unerheblich sind allerdings Wohnungseinbrüche.

Diebstahlschutz ist bei fast allen Versicherungen optional, meist erhöhen sich dadurch die Kosten um knapp 2 Euro pro Monat oder knapp 24 Euro im Jahr. Bei unserer Aufstellung in der Tabelle haben wir zur besseren Vergleichbarkeit immer die Vertragsversion mit Diebstahlschutz gewählt. Achten sollte man bei einigen Verträgen allerdings auf Ausschlussklauseln: So ersetzten einige Versicherungen den Schaden bei Fahrlässigkeit nicht. Ausdrücklich erwähnt wird in mehreren Verträgen als Beispiel für Fahrlässigkeit der Fall, dass ein Gerät aus einem unverschlossenen Auto gestohlen wurde. Was man auch vorher wissen sollte: Die DEVK versichert nur gegen Einbruchsdiebstahl: „NICHT versichert: Liegenlassen, einfacher Diebstahl, Trickdiebstahl, etc.“

Mit anderen Versicherungen abgedeckt

Was man wissen sollte: Unter Umständen ist ein Schaden schon durch eine andere Versicherung abgedeckt, etwa eine Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung. Bei einem Wohnungseinbruch ist etwa dann die Hausratversicherung zuständig, beschädigt ein ungeschickter Kollege Ihr iPhone, – dessen Haftpflichtversicherung.

Laufzeiten und Kündigungen

Versicherungen sind an langen Laufzeiten interessiert und auf die Kündigungsbedingungen sollte man ebenfalls achten – manche Verträge verlängern sich nämlich automatisch um ein weiteres Jahr. Bei Hepster ist bei einem 1- oder 2-Jahresvertrag dagegen keine Kündigung erforderlich. Wie bei Apple Care+ sind oft zwei Jahre Laufzeit die Mindestdauer, einige Anbieter haben aber auch Jahresverträge im Angebot – die meist teurer sind. Es ist übrigens meist nicht möglich, ein Gerät erst nach Ablauf der Herstellergarantie zu versichern, die Angebot gelten in der Regel nur für Neugeräte oder einige Monate nach dem Kauf. Wird das Gerät beruflich genutzt, muss dies die Versicherung ebenfalls beinhalten, manche der Verträge gelten nur für Privatnutzung.

Gewährleistung und Garantie

Gilt bei Schäden nicht die Herstellergarantie oder Gewährleistung?

Oft hört man den Vorwurf, man brauche keine Versicherung, da es ja eine Garantie des Herstellers und Gewährleistung des Verkäufers gebe – für zwei Jahre.

Das ist nicht ganz falsch, aber es ist etwas komplizierter. Je nach Art des Schadens können sowohl Herstellergarantie, Gewährleistung oder die Handyversicherung betroffen sein: Fällt etwa das Gerät wegen eines defekten Mainboards aus, greift vermutlich Apples Herstellergarantie, im zweiten Jahr die Gewährleistung. Erleidet das Gerät einen Sturzschaden, ist die Versicherung zuständig. Verliert man es, ist dagegen keiner zuständig.

Die Garantie gibt es direkt vom Hersteller Apple, es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die Apple für ein Jahr nach dem Kauf gewährt. Die Gewährleistung gilt gegenüber dem Händler, bei dem man gekauft hat und basiert auf dem Verbraucherschutzrecht. Bei der Garantie verspricht der Hersteller ein funktionierendes Gerät, bei der Gewährleistung der Händler – wenn dieser auch im Prinzip nur für den Zustand beim Verkauf zuständig ist.

Beide Ansprüche können sich überschneiden: Die Händlergewährleistung verlangt zwar einerseits nur, dass das Gerät beim Verkauf völlig in Ordnung ist, geht aber in der Praxis etwas weiter. Denn sie gilt für ganze zwei Jahre. Aber das bedeutet nicht, dass man nach 18 Monaten bei einem Defekt immer ein neues Gerät verlangen kann. Das Gesetz enthält die „Beweislastumkehr“ für die ersten sechs Monate nach Kauf. Bedeutet: Geht innerhalb des ersten halben Jahres etwas kaputt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass es von Anfang an nicht fehlerfrei war und der Händler muss mit Reparatur oder Tausch nachbessern. Nach diesen sechs Monaten liegt die Pflicht beim Kunden, zu beweisen, dass es schon beim Kauf ein Problem gab. Dies ist nur selten möglich, beispielsweise bei einem nachweisbaren Serienfehler. (Macwelt)