BVMW-Präsident: Softwarepatent-Richtlinie gefährdet Arbeitsplätze

01.06.2005

Daraus würden Ohoven zufolge Schadenersatzansprüche der Patentinhaber erwachsen, zumeist US-amerikanische Konzerne. Für den Schadenersatzanspruch reiche einfache Fahrlässigkeit aus.

"In Fachkreisen ist natürlich bekannt, dass die wichtigsten Anwendungen bereits patentiert wurden. Deshalb können die Patentinhaber bei professionellen Softwareentwicklern problemlos ein 'Verschulden' unterstellen. Da in den ganz überwiegend mittelständischen Softwareunternehmen die Inhaber mit ihrem Ver-mögen haften, sind Insolvenzen programmiert. Vier Fünftel aller Beschäftigten der IT-Branche arbeiten bei mittelständischen Unternehmen", sagt der BVMW-Präsident.