Die schönsten Fälle - auch für die Juristen - schreibt das Leben: nicht wenige erstaunte Telefonkunden erreicht eine Telefonrechnung der Telekom, in der unter anderem Verbindungskosten der Firma HanseNet Telekommunikation aus Hamburg abgerechnet werden. Demnach werden für einen nächtlichen Internet-Besuch von rund eineinhalb Stunden Gebühren von über 4300 Euro fällig.
Ausweislich der Einzelverbindungsnachweise werden 0190-Servicenummern mit den sogenannten „Untergassen“ 0190-062309 mit 86,2069 Euro, 0190-062314 mit 258,62 Euro und 0190-062966 mit 51,6379 Euro berechnet, wobei dieser jeweilige Einzelbetrag schon mit einer einzigen Anwahl auf das Rechnungskonto gebucht wird, auch wenn die Verbindung schon nach wenigen Sekunden abgebrochen wurde.
Das Leben verlockt besonders gern zum Betrug, wenn der Vorgang des Täuschens technisch so einfach ist. Hierfür hervorragend geeignet sind in technischer Hinsicht die „Premium-Rate“-Dienste derjenigen Diensteanbieter, welche beim Netzbetreiber Sondernummern mit der Vorwahl 0190-0 für die Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten mieten. Nur der Tarifkennung 0190-1 bis 0190-9 sind feste Tarifstrukturen zugewiesen, also ein vorher bestimmtes und im Amtsblatt veröffentlichtes Entgelt pro Zeiteinheit. Die Tarifkennung 0190-0 bildet hingegen keine vorgegebene Tarifstufe ab. Vergibt die Regulierungsbehörde an Netzbetreiber solche 0190-0-Nummern, so können einzelnen Diensteanbietern nach individuellen Gebührenmosdellen abrechnen. Die Vorwahlen öffnen jedoch ebenso betrügerischen Machenschaften Tür und Tor. Mit jedem Nutzer, der unbewusst oder bewusst einen Dialer einsetzt, kann der Diensteanbieter Geld verdienen, ohne dass dieser den Nutzer zum Beispiel dazu
veranlassen muss, seine Kreditkarte einzusetzen.