Web

Bertelsmann sieht keine rechtliche Grundlage für Napster-Klage

18.07.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Medienkonzern Bertelsmann hat am gestrigen Donnerstag beim zuständigen Bundesgericht in New York einen Antrag auf Abweisung der laufenden Schadensersatzklage über 17 Milliarden Dollar wegen seines Napster-Engagements eingereicht. In einer Stellungnahme erklärte das Gütersloher Unternehmen, das US-Urheberrecht biete keine Grundlage für Schadensersatzforderungen dieser Art. Die Kläger, darunter die Musikkonzerne EMI und Universal Music, könnten nicht Bertelsmann als Darlehensgeber zur Rechenschaft ziehen, weil der angebliche Urheberrechtsverletzer nicht mehr zu belangen sei. Die Norddeutschen verwiesen dabei auf eine vergleichbare Klage gegen den Risikokapitalgeber und Napster-Gesellschafter Hummer Winblad (Computerwoche online berichtete), die bereits abgewiesen wurde.

Außerdem, so der Medienkonzern, habe er nicht von den angeblich illegalen Tauschaktionen auf der Napster-Plattform profitiert, sondern vielmehr alle gezahlten Darlehen und Vorleistungen verloren.

Bertelsmann wies darauf hin, dass die Vertreter der Musikindustrie die Initiative zur Schaffung eines voll lizenzierten Download-Dienstes nach der Vergabe der Kredite an Napster als Schritt in die richtige Richtung erkannt hätten. Nicht umsonst verfolge nun - gut drei Jahre später - ausgerechnet Universal Music als einer der Kläger dieses Ziel weiter, indem das Label eine Beteiligung an Roxio und dessen Marke Napster erwarb.

Bertelsmann hatte insgesamt rund 85 Millionen Dollar in die Tauschplattform investiert, um einen legalen, Web-gestützten Musik-Abonnementdienst unter dem weitbekannten Napster-Label zu errichten. Letztendlich ging der Plan jedoch nicht auf. Als der Medienkonzern das insolvente Unternehmen aufkaufen wollte, wurde dies von den Napster-Gläubigern verhindert. Statt dessen übernahm die US-amerikanische Digital-Media-Company Roxio das gesamte geistige Eigentum der Marke.

Damit nicht genug: Im Februar dieses Jahres reichten eine Reihe von Musikproduzenten und Songwritern eine Schadensersatzklage gegen Bertelsmann ein ((Computerwoche online berichtete). Einige Monate später schlossen sich auch Universal Music und EMI der Klage an. Die Kläger werfen dem Konzern vor, er habe mit seinen Investitionen in die Musiktauschbörse Napster deren Lebensdauer - und damit gleichzeitig auch die Verletzung von Urheberrechten - verlängert. Obwohl der Medienriese die Möglichkeit gehabt habe, die illegalen Tauschaktionen der Napster-Nutzer zu unterbinden, habe Bertelsmann diese wegen seiner künftigen Pläne mit der Plattform vorsätzlich und billigend in Kauf genommen . (mb)