Erste Instanz

Apple siegt im Tablet-Rechtsstreit mit Samsung

12.09.2011

Urteil wird angefochten

Samsung findet nach wie vor, dass die betroffenen Design-Merkmale sehr allgemein gehalten sind. Daher schränke das Urteil Design-Innovation und Fortschritt in der Branche ein. Die Verfügung "schränkt ernsthaft die Auswahlmöglichkeit der Verbraucher in Deutschland ein". Samsung werde das Urteil "aktiv und umgehend" anfechten. Der Konzern kann vor das Oberlandesgericht ziehen.

Bereits nach der mündlichen Verhandlung Ende August schien Apple auf Kurs, das Verfahren in Düsseldorf für sich zu entscheiden. Allerdings konnte sich Samsung bis Freitag noch Hoffnungen machen, das Gericht könnte befinden, dass Apple die Dringlichkeitsfristen für eine Einstweilige Verfügung verstreichen ließ.

Erste Abbildungen des Galaxy Tab 10.1 auf der deutschen Samsung-Website waren bereits Anfang Juni zu sehen. Apple wartete aber bis zu einem Test-Bericht im Magazin "Chip" am 18. Juli und reichte die Klageschrift erst Anfang August ein - bezogen auf Anfang Juni wäre die Frist da bereits abgelaufen. Das Gericht urteilte jedoch, dass erst nach Erscheinen des Chip-Artikels "hinreichend sicher erkennbar gewesen sei, wie die endgültige Version des für den deutschen Markt bestimmten Produkts aussehen sollte".

Das Verfahren in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts von Apple und Samsung. Im Visier steht dabei auch das Google-Betriebssystem Android, mit dem die Galaxy-Geräte laufen.

Samsung bekräftigte nach dem Urteil auch seine eigenen Vorwürfe der Patentrechtsverletzung gegen Apple. Um seine Rechte zu schützen, werde Samsung alle verfügbaren rechtlichen Optionen nutzen. Samsung sei zuversichtlich, dass der Rechtsstreit keine bedeutende Auswirkung auf sein Geschäft mit mobilen Geräten in Europa haben werde./so/DP/tw