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IPv6

Richtlinien für Datenschutz bei neuem Internet-Protokoll vereinbart

13.04.2012
Bei der Internet-Nutzung soll es auch künftig keine persönliche Identifizierung aufgrund der IP-Adresse geben.

So lautet die Kernaussage von jetzt veröffentlichten Richtlinien, die der Deutsche IPv6-Rat zusammen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar aufgestellt hat. IPv6 ist ein neuer Standard, der jetzt eingeführt wird, um den nahezu erschöpften Vorrat an verfügbaren IP-Adressen des bisherigen Protokolls IPv4 so sehr auszuweiten, dass nicht nur Computer, sondern auch alle möglichen anderen Geräte über das Netz adressiert werden können. Der IPv6-Rat ist ein Forum der Internet-Wirtschaft mit Wissenschaft und Verwaltung.

Der Nutzer erwarte von den Internet-Providern und den Herstellern von Netzwerktechnik wie einem DSL-Router, dass "die Möglichkeit einer dauerhaften Identifikation bei der Nutzung von Ressourcen und Diensten im Internet gegenüber Dritten weitgehend" verhindert werden könne. Die dafür erforderlichen Techniken seien vorhanden und müssten entsprechend angeboten werden, heißt es in den Empfehlungen, die nach einem Treffen beider Seiten im März formuliert wurden. Wichtig sei "eine umfassende Sensibilisierung und Aufklärung der Nutzer für einen verantwortungsbewussten Umgang mit persönlichen Daten", erklärte der Vorsitzende des IPv6-Rates, der Informatik-Professor Christoph Meinel, am Donnerstag in Potsdam.

Mit IPv6 und der damit verbundenen massiven Ausweitung der Zahl möglicher Internetadressen wird es möglich, jedes ans Internet angeschlossene Gerät auf Dauer zu identifizieren. "Die Internet-Adresse wird zu einer Art unverwechselbarem Identifikationsmerkmal des entsprechenden Geräts", sagte Schaar auf einem Symposium im November vergangenen Jahres. Deshalb müsse man sich Gedanken machen, wie die Privatsphäre auch in Zeiten von IPv6 geschützt werden könne. (dpa/tc)