Mehr und mehr Beschäftigte arbeiten mit eigenen Smartphones und Laptops, oft ohne Wissen ihres Arbeitgebers. Es ihnen zu verbieten, ist meist ein Kampf gegen Windmühlen. Denn Geräte für den Consumer-Markt sind in der Regel leistungsfähiger als das, was der Arbeitgeber zur Verfügung stellt - und sie sind attraktiver. Vor allem die Angehörigen der Internet-Generation lassen sich kaum noch vorschreiben, womit sie zu arbeiten haben. Für sie ist eine top-moderne Ausstattung am Arbeitsplatz ein Kriterium für die Arbeitgeberwahl. In den Unternehmen beginnt deshalb ein Umdenken: Man setzt auf "Bring your own Device" (BYOD).
Bei diesem Konzept ergänzen oder ersetzen Mitarbeiter die unternehmenseigenen PCs, Laptops oder Smartphones mit eigenen Geräten. In Teilen ist dieser Ansatz schon längere Zeit Alltag in Unternehmen. Zum Beispiel dort, wo Mitarbeiter aus dem Home-Office per VPN mit dem eigenen PC auf das Unternehmensnetzwerk zugreifen. Auch externe Berater und ausgelagerte Mitarbeiter arbeiten häufig mit abgesicherten, firmenfremden Laptops.
- Bring your own PC
Firmen und Angestellte können vom Einsatz privater iPads & Co. im Büro profitieren. Lesen Sie hier, was zu beachten ist. - IT-Security:
Welche Sicherheits-Parameter gelten für die privaten Geräte? Welche Art der Verschlüsselung wird eingesetzt? - Lizenzen und Software:
Zentrale Softwarebeschaffung oder Eigenbezug der Software durch den Mitarbeiter, eventuell über Home Use-Programme (wie beispielsweise Microsoft Home Use Program)? - Den Business Case für BYoPC richtig rechnen:
Wie hoch sind die Zusatzkosten für die Virtualisierung und den Ausbau der Server? Was kostet BYoPC insgesamt (Total Cost of Ownership)? - Prüfung und Update der IT-Richtlinien:
Pflichtbestandteile der neuen UOD-Richtlinie sind Verantwortlichkeiten, Regelungen zu Wartung, Ersatz und Leihgeräte und Bestimmungen zum finanziellen "Zuschuss" (bei Ausscheiden des Mitarbeiters rückzahlbares Darlehen oder "verlorener Zuschuss", jährliche Beteiligung des Arbeitgebers). - Datenschutzrecht:
Einsicht, Nutzungs- und Zugriffsrechte des Arbeitgebers auf die privaten Geräte explizit regeln, die Grenzen des Beschäftigtendatenschutzes einhalten! - Steuerrecht:
Anschaffung des PC als Werbungskosten oder Anrechnung des geldwerten Vorteils bei Überlassung von Firmen-Software zu privater Nutzung?
Was ist BYOD (Bring your own Device)?
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Mitarbeiter bringen eigene (mobile) Geräte an den Arbeitsplatz.
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Das ermöglicht Effizienz- und Kostenvorteile für Unternehmen durch weniger IT- und Supportkosten.
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Die Anwenderzufriedenheit kann erhöht werden.
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Unternehmen benötigen eine Strategie, um Sicherheit und Datenschutz zu gewährleisten.