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Koalitionsstreit um Vorratsdatenspeicherung beginnt von Neuem

22.03.2012
Trotz einer von Brüssel angedrohten Klage zeichnet sich im Koalitionsstreit um die Vorratsdatenspeicherung keine Annäherung zwischen Union und FDP ab.

Er gehe davon aus, dass jetzt ernsthaft auf der Grundlage von "Quick Freeze" verhandelt werde, sagte Christian Ahrendt, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, der Nachrichtenagentur dpa. Das "Quick Freeze" genannte Vorgehen, bei dem Daten von Telefon- und Internetverbindungen zu Zwecken der Terrorabwehr nur bei konkreten Anlässen gespeichert werden, geht der Union allerdings nicht weit genug.

Seit Monaten gibt es keine Bewegung in dem Streit. Jetzt droht Brüssel mit rechtlichen Schritten und einer Klage, wenn Berlin die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzt. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dringt auf eine Lösung in dem koalitionsinternen Dauerstreit.

Nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Donnerstag) hat Merkel den für das Telekommunikationsgesetz zuständigen Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler gebeten, eine "schnelle" und "zeitnahe" Regelung vorzulegen. Die Kanzlerin habe den FDP-Vorsitzenden in Gegenwart von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ausdrücklich gebeten, sich dabei an der anlasslosen sechsmonatigen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten zum Zweck der Verbrechensbekämpfung zu orientieren.

"Jetzt muss Schluss sein mit Abwarten", sagte der stellvertretende Unions-Fraktionschef Günter Krings der "Rheinischen Post" (Donnerstag). "Hier darf es nicht länger um die Empfindlichkeiten eines Koalitionspartners gehen, sondern hier geht es um die Stabilität des europäischen Rechtsraumes und das Geld aller Steuerzahler", sagte Krings mit Blick auf drohende Strafzahlungen.

Dagegen mahnte der FDP-Politiker Ahrendt zu Gelassenheit. "Die Europäische Kommission hat Deutschland auch wegen des VW-Gesetzes verklagt, und niemand käme auf die Idee, deshalb das VW-Gesetz aufzuheben", sagte er. Daher müsse man bei der Vorratsdatenspeicherung nun nicht in Aufregung fallen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2010 die bis dahin geltende Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Die für eine Neuregelung zuständige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte am Mittwoch angekündigt, ihren Vorschlag des "Quick Freeze" ins Kabinett bringen zu wollen. (dpa/tc)