Tipps vom Juristen: Wann der Arbeitgeber den Firmenwagen wieder wegnehmen darf

Arbeitgeberleistungen wie die Nutzung eines Firmenwagens sollten immer schriftlich festgehalten werden.

Arbeitgeberleistungen wie die Nutzung eines Firmenwagens sollten immer schriftlich festgehalten werden.

Foto: Rene Schmöl

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