Vorerkrankungen verschwiegen: Arglistige Täuschung beim Versicherungsvertrag

Wer einen Vertrag auf Abschluss einer Lebensversicherung abschließt, muss bestehende und frühere Erkrankungen angeben.

Wer einen Vertrag auf Abschluss einer Lebensversicherung abschließt, muss bestehende und frühere Erkrankungen angeben.

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