Keine Einladung zum Bewerbungsgespräch: Gericht sieht Diskriminierung nicht gegeben

Die deutschen Gesetze verbieten es, dass Schwerbehinderte im Job benachteiligt werden. Doch nicht immer ist eine Diskriminierung gegeben.

Die deutschen Gesetze verbieten es, dass Schwerbehinderte im Job benachteiligt werden. Doch nicht immer ist eine Diskriminierung gegeben.

Foto: Martin Fally - Fotolia.com

Zurück zum Artikel: Keine Einladung zum Bewerbungsgespräch: Gericht sieht Diskriminierung nicht gegeben