Zurück zum Notizbuch

19.10.1984

Viele DV-Manager meinen, auf Intimkenntnisse des Datenschutzrechtes verzichten zu können. Auch Trauerwein gehörte anfangs zu den Security-Schlendrianen. Doch diese Einstellung ist falsch.

Hätte sich S.T. nämlich nicht rechtzeitig schlau gemacht in Sachen BDSG, ihm fehlte heute die Munition, den PC-Einsatz in den Fachbereichen zu torpedieren.

Zwar kommt man schon recht weit, wenn man auf die Unausgegorenheit von Paketen wie Knowledgeman, Lotus 1-2-3 oder Open Access hinweist.

Ein hundertprozentiges Mikro-Verhinderungsmittel sind die integrierten eierlegenden Wollmilchsäue freilich nicht. Aber wer weiß schon, daß es unter, das BDSG fällt, wenn Adressen statt in einem Notizbuch in einer PC-Datei gespeichert werden. Dazu bedarf es nämlich der Zustimmung der Betroffenen - hier, in alphabetischer Reihenfolge, der Kurtisanen, der Skatpartner, der Spesenrestaurateure etc.

Mit diesem Hinweis hatte Sebastian in seinem Laden schon erstaunliche Erfolge. Auf einmal wollte niemand mehr mit einem Mikro auf seinem Schreibtisch arbeiten. Käme das Controlling womöglich drauf, daß mit den Dingern nur gespielt wird - Dank an die Datenschützer.

Information Resources Manager