Zum Stand der gemeinsamen kommunalen Datenverarbeitung:Hang zum eigenen Gemeinderechner?

12.09.1980

Die Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland bedienen sich heute zur Erledigung ihrer Aufgaben weitgehend der automatisierten Datenverarbeitung. Während große Städte von ihrem Verarbeitungsvolumen her in der Lage sind, eine DV-Zentrale allein auszulasten, müssen kleine und mittlere Gemeinden diese Einrichtung kooperativ betreiben. Die organisatorischen Formen, in denen dies geschieht, sind einem steten Wandel unterworfen.

Allgemein kann gesagt werden, daß in den Bundesländern flächendeckende Systeme entstanden sind - weiße Flecken auf der DV-Landkarte gibt es nicht mehr.

Dank ständig sinkender Hardwarepreise glauben sich Städte mit geringerer Einwohnerzahl und Finanzkraft nunmehr in die Lage versetzt, eine DV-Anlage selbst zu betreiben. Zwar besteht das Problem daß die Kosten für die Anwender-Software erheblich sind; doch kann der Wille der Kommunen zur Durchsetzung der eigenen Organisationshoheit durchaus so stark sein, daß es zum Ausscheren aus der gemeinsamen kommunalen Datenverarbeitung kommt.

Die kommunale Datenverarbeitung begann Anfang bis Mitte der sechziger Jahre. Die zu dieser Zeit angebotenen Geräte arbeiteten nur wirtschaftlich, wenn sie zur Erledigung einer großen Zahl gleichartiger Fälle eingesetzt wurden. Die Automation der Gehaltsabrechnungen oder des Wohngeldes war deshalb meist auch eine der ersten Aufgaben, die auf den Rechner genommen wurden. Bei kleinen und mittleren Gemeinden konnte die erforderliche große Fallzahl nur erreicht werden, wenn sie sich zu gemeinsamen kommunalen Datenverarbeitungszentralen (GKD) zusammenschlossen. So kam es Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre in der Bundesrepublik allerorten zur Gründung solcher gemeinsamer Rechenzentren.

Bedeutenden Anteil an dieser Entwicklung hatte die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung in Köln (KGSt), eine wissenschaftlich arbeitende Dachorganisation der deutschen Gemeinden.

Die KGSt wies den Weg

Bereits 1967 sprach sie Empfehlungen zur funktionellen Zentralisierung und zur integrierten Datenverarbeitung aus. In den folgenden Jahren hat sie in einer Fülle von Berichten und Gutachten die Problematik der gemeinsamen kommunalen Datenverarbeitung herausgearbeitet und so den Weg gewiesen, den die Kommunalverwaltungen auch gegangen sind.

Man ging bereits Ende der sechziger Jahre von Anlagen aus, die außer Stapelverarbeitung auch Teilhaber- und Teilnehmerbetrieb erlauben sollten. Damit verbunden waren Datenendstationen. Die Zentraleinheit sollte bis zu 64 KB umfassen, und bei den Datenträgern wer der Direktzugriff vorgesehen.

Die KGSt lehnte dagegen den Einsatz von Anlagen der Mittleren Datentechnik (MDT) konsequent ab, was allerdings nicht verhinderte daß die Gemeinden stets auch solche Geräte meist für isolierte Aufgabenkomplexe - einsetzten und es bis heute noch tun.

Die GKD betreiben nicht nur die erforderlichen DV-Anlagen, sie entwickeln, warten und pflegen auch die Anwender-Software, und zwar deren Organisation und Programmierung. Die zahlreichen Gemeinden, die in der GKD zusammengeschlossen sind, sind in Projektgruppen an dieser Arbeit beteiligt. Die GKD übernehmen vielfach auch die fachspezifische Aus- und Fortbildung der Bediensteten der angeschlossenen Kommunen.

Durch das sich seit einigen Jahren stetig verbessernde Preis-/Leistungsverhältnis wird die gemeinsame kommunale Datenverarbeitung in letzter Zeit aus einer neuen Perspektive betrachtet. Die KGSt hat auch hier wieder frühzeitig die sich abzeichnenden Tendenzen erkannt. In ihrem Gutachten "Weiterentwicklung der Gemeinsamen Kommunalen Datenverarbeitung (GKD)" Köln 1979, untersucht sie die Einflußfaktoren der zukünftigen Entwicklung der GKD.

Neben rechtlichen sind es vor allem wirtschaftliche und personelle Einflußfaktoren, die die Entwicklung in den achtziger Jahren bestimmen. Zwar sind die Hardwarekosten stetig gesunken, dafür haben die Datenzentralen aber ihre Ausstattung an Geräten gesteigert, so daß der gesamte finanzielle Aufwand der GKD gleichgeblieben oder meist noch gestiegen ist. Allerdings bieten die Rechenzentren dafür auch ihren angeschlossenen Gemeinden und sich selbst einen höheren technischen Komfort (höhere Verarbeitungsgeschwindigkeit, Ausbau der Datenfernverarbeitung, EDV am Arbeitsplatz, Direktauskünfte COM-Verfilmung, Datenträgeraustausch, interaktive Programmierung, Datenbanken), der noch laufend gesteigert wird.

Die zukünftige Entwicklung der GKD

Diese Leistungssteigerung erfordert jedoch einen erheblichen Bedarf an qualifiziertem Fachpersonal. Besonders gilt das für die Entwicklung der immer komplexer werdenden Anwender-Software. Die GKD sind bisher in der Lage gewesen, diesen Bedarf zu befriedigen.

Die Organisationshoheit wird von den Gemeinden groß geschrieben. Sie werden in diesem Bemühen von den kommunalen Spitzenverbänden - ihrer Lobby - unterstützt. Angesichts drastisch sinkender Hardwarepreise ist es daher nicht verwunderlich, daß manche zur Zeit noch einer GKD angeschlossenen Kommune überlegt, sich eine eigene DV-Zentrale anzuschaffen. Allerdings muß man dabei bedenken, daß die Gemeinden in der Regel ihre Organisationshoheit freiwillig einschränken, wenn sie sich gemeinsam entwickelter EDV-Verfahren bedienen. Meist besteht auch eine hinreichende Mitsprache der Gemeinden in den einzelnen Projektgruppen.

Durch die Verlagerung der Computerleistung via Datennetz an den Arbeitsplatz wird eine an eine GKD angeschlossene Gemeinde in die Lage versetzt, vor Ort quasi eine eigene DV-Anlage zu nutzen. Sie kauft sich, im Gegensatz zum eigenen Rechenzentrum, aber nicht den Nachteil ein, ihre Anwender-Software selbst entwickeln zu müssen. Soweit ersichtlich, bieten nämlich die Hersteller von DV-Anlagen noch nicht in ausreichendem Maß ausgereifte Programmpakete für kommunale Aufgaben an.

Die in dem oben angesprochenen Gutachten der KGSt erkennbare Tendenz zu eigenen Rechenzentren bei solchen Gemeinden, die bisher an GKD angeschlossen sind, hat verständlicherweise bei den etablierten GKD zu Sorge um ihre Zukunft geführt. Diese Sorge ist wohl im allgemeinen unbegründet, weist doch die KGSt selbst darauf hin, daß die GKD nicht nur nützlich, sondern für eine Reihe wichtiger Dienstleistungen unverzichtbar sind.

Heinrich Adolphs ist Verwaltungsrat bei der Kreisverwaltung Siegburg.