Wo steht der VDRZ?

19.10.1979

Andreas Mayer, Geschäftsführer der a. b. s. rechenzentrum gmbh in München

Im Interview mit dem neuen Vorstandsvorsitzenden und in seinen RZ-Mitteilungen vom September 79 beschäftigt sich de VDRZ mit dem DATEV-Monopol auf dem RZ-Sektor Dieses insbesondere für den VDRZ heiße Thema - sind doch einige der wichtigsten Beitragszahler solch privilegierte Rechenzentren - wird nicht nur mit sehr spitzen Fingern angefaßt Interessant dabei ist die Grundhaltung des Verbandes.

Es ginge ja gar nicht darum daß Steuerberater Standesprivilegien genießen, aus denen sie wirtschaftliche Vorteile ziehen, auch habe man sich damit abgefunden, daß nichtprivilegierten Personen und Firmen jegliche kontierende Tätigkeit untersagt wird. Man sei nur verärgert, daß man nun auch noch die Datenerfassung anzutasten versuche. Ausführlich beschäftigt sich der VDRZ dann mit dem Werbeverbot.

Sicher muß dem Verband zugestanden werden, daß er in der Sache selbst befangen ist. Würde er das Thema so aufgreifen, wie man das von einem Bundesverband erwarten müßte, könnte er in ernsthafte Existenzschwierigkeiten kommen. Unverständlich ist aber, daß der Vorstand offenbar bis heute die Tragweite des "Lex-DATEV" nicht erkannt hat.

Den Steuerberatern war sehr wohl bewußt, daß Datenerfassung- und -Verarbeitung eine gewerbliche Tätigkeit darstellt welche grundsätzlich mit dem freien Beruf des Beraters und speziell dem des Steuerberaters nicht zu vereinbaren ist. Diese vom Verfassungsgericht mit Urteil vom 15. 2. 67 1 BvR 569,589/62 getroffene Feststellung würde die Bestätigung der steuerberatenden Berufe auf dem EDV-Servicemarkt verhindern.

In dem, dank seiner starken Lobby im Eilverfahren vom Bundestag erwirkten, Steuerberateränderungsgesetz wurde deshalb das Be- und Verarbeiten von steuerrelevanten Daten - und welche Daten können nicht auch steuerliche Relevanz haben - zur Steuerberatung erklärt und für andere verboten Werbung für Steuerberatung ist - weil unstandesgemäß - untersagt.

Über die Einhaltung des Gesetzes wacht nicht das Bundesfinanzministerium, sondern ordentliche Gerichte. Die Auslegung des Gesetzes ist durch Dutzende inzwischen ergangene Urteile, fixiert. Die Tatsache, daß rein mechanisches Verarbeiten von (steuerrelevanten) Daten auch noch Nichtsteuerberatern erlaubt ist, besagt nicht, daß es keine steuerberatende Tätigkeit darstellt. Folgerichtig hat auch die Werbung hierfür zu unterbleiben. Dies ist, in Kurzform die gegenwärtige Situation laut gültigen Gesetzen und ergangenen Urteilen.

Das ständige Bemühen der Gegenseite und leider auch des VDRZ, das Problem an der Kontierungsfrage aufhängen zu wollen, kann nur als Versuch gewertet werden, von den tatsächlichen Problemen abzulenken. Wir fordern seit Jahren eine klare Trennung zwischen freiberuflicher, objektiver Steuerberatung einerseits und gewerblichen, den Gesetzen der freien Marktwirtschaft unterworfenen, Datenerfassung und Verarbeitung andererseits.

Leider haben die ,,Schwarzmaler" recht behalten. Es trifft auch zu, daß "der Claim der EDV-Schürfrechte" gesetzlich abgesteckt ist. Bis jetzt wurde er nur zu einem ganz kleinen Teil in Besitz genommen. Liest man die "70 Fragen zur gezielten Systemauswahl" vom "Collega zur Förderung der Tätigkeit von Angehörigen der steuerberatenden Berufe e. V. ", CW vom 21.9. 79, so dürfte sich der Umfang der Besitzansprüche der Steuerberater auf dem EDV-Sektor erahnen lassen. Branchenkenner wissen, daß heute kaum mehr Rechenzentren ohne steuerberatenden Rückhalt existenzfähig sind. Dieser Umstand dürfte auch der Grund dafür sein, daß selbst Firmen wie Taylorix nur hinter vorgehobener Hand wagen, diese Mißstände anzuprangern. Man überläßt es wieder den Kleinen, "die Kastanien aus dem Feuer zu holen".

Der VDRZ wird sich aber stellen müssen. Er muß bekennen, ob er es wirklich hinnimmt, daß Steuerberater aus Privilegien auf dem gewerblichen Sektor wirtschaftliche Vorteile ziehen. Er wird seinen Mitgliedern ein Rezept verraten müssen, wie sie, ohne werben zu dürfen, mit dem steuerlichen Vertrauensmann und Berater und deren RZ in einem Wettbewerb bestehen können.

Der neue Vorsitzende ist um diese Aufgabe nicht zu beneiden.

Es sollte, allein schon aus der Notwendigkeit, der deutschen Wirtschaft und speziell den Mittel- und Kleinbetrieben Zugang zu einer gesunden, leistungsfähigen und individuellen EDV-Servicebranche zu verschaffen, ein hohes Anliegen des Gesetzgebers sein, diese Mißstände zu beseitigen.

Aber auch einer nicht zu unterschätzenden Mehrheit hochqualifizierter Steuerberater dürfte es ein Anliegen sein, ihren Berufsstand gegen den früheren Bilanzbuchhalter mit OFD-Zulassung (Helfer in Steuersachen) abzugrenzen. Sicher würde eine solche Entwicklung für manche ,"Buchführungskanzlei" Existenzprobleme aufwerfen. Was hindert die Betroffenen, sich dann auch der gewerblichen Datenverarbeitung zuzuwenden. Sie wären zwar nicht mehr durch Privilegien, Beraterstatus und Gewerbesteuervorteil geschützt. Dafür würden aber auch die Fesseln des Werbeverbots fallen.

Es wäre genau die Aufgabe, der sich der VDRZ vorrangig widmen müßte, sollte er weiterhin den Anspruch erheben, die Interessen der freien Rechenzentren bundesweit zu vertreten. Bisher konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß der VDRZ bewußt verzichtete, Probleme wie Berufsausbildung und Wettbewerbsverzerrung aufzugreifen. Sollte eine Profilierung der Branche absichtlich verhindert werden?!

Gerade das Objekt PAPA verstärkt den Verdacht, der VDRZ wird von bestimmten Gruppen vorwiegend zur Durchsetzung eigener Interessen benutzt. Mit VDRZ-Jahrbuch und Betriebsvergleichen ist ein Etat von 150 000 Mark nicht zu rechtfertigen. Bleibt zu hoffen, daß es Herrn Behrens gelingt, die Satzung des VDRZ endlich mit Leben zu erfüllen.