Zehnte Datenschutzfachtagung Dafta:

Wider einen technischen Morgenthauplan

07.11.1986

KÖLN (bi) - Nur zweite Sieger hat es in Sachen Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) In dieser Legislaturperiode gegeben, konstatierte anläßlich der Eröffnung der zehnten Dafta in Köln jetzt Bernd Hentschel, Veranstalter dieser jährlich stattfindenden Datenschutzfachtagung.

Eine "Denkpause" sei deshalb zum gegebenen Zeitpunkt an der juristischen Front geraten. Ein spezielles "Arbeitnehmerdatenschutzgesetz " werde aber bereits im Vorfeld des sechsten BDSG-Novellierungsversuchs diskutiert - Grund genug für die 350 in Köln versammelten Datenschutzbeauftragten und Revisoren aus der privaten Wirtschaft und den öffentlichen Verwaltungen, sich in den diversen Workshops mit Argumenten pro und kontra "aufmunitionieren" zu lassen.

Konsens im Plenum der Datenschutz-Manager suchte Hentschel, der sich als Hüter des innerbetrieblichen Datenflusses unter betrieblicher Selbstkontrolle zu erkennen gab, mit dem Menetekel eines "technischen Morgenthauplans" zu erzielen, womit sich der Praktiker deutlich gegen rechtliche Beschneidungen des Online-Verkehrs aussprach.

Interessensschwerpunkte der Kölner Veranstaltung bildeten - deutlich von den Teilnehmerzahlen unterstrichen - die Sicherheitsproblematik der PCs im Zusammenhang mit dem Thema Aufsichtsbehörden und das Phänomen der "kompromittierenden Abstrahlung".

Zum Insidertreff geriet der Workshop über Sicherheit in Kommunikationsnetzen. Die Referenten mühten sich redlich, sowohl das künftige ISDN-Netz mit seiner Ausrichtung auf "zentrale Intelligenz im Netz" als auch die Chipkarte, als demnächst massenhaft verwendetes Sicherungsmittel in PC-Netzen propagiert, als Unsicherheitsfaktoren ersten Grades erkennbar zu machen. Der Moderator, Rüdiger Dierstein, hoffte mit den Unsicherheitsbeweisen, die auf wissenschaftlichem Niveau geführt wurden, wenigstens "Steine ins Wasser geworfen" zu haben.