Keine End-to-end-Verschlüsselung

Weiter scharfe Kritik an De-Mail

30.09.2010
Von Johannes Klostermeier

Weiter heißt es bei www.daten-speicherung.de: „Die im De-Mail-Postfach liegenden Dokumente und Informationen sind damit weit weniger geschützt als Papierdokumente oder Briefe in der eigenen Wohnung. Das Recht zur Passwortabfrage besteht zwar bei allen E-Mail-Konten. Normalerweise kann man sich aber mit anonymen Postfächern, multiplen Identitäten und ausländischen Konten vor Zugriffen schützen, was bei De-Mail nicht möglich ist."

Der stellvertretende Naiin-Vorsitzende Zoch stößt in dasselbe Horn, wenn er sagt: „Der Schutz der Privatsphäre scheint den politisch Verantwortlichen immer nur dann wichtig zu sein, wenn es um den Datenschutz in der Privatwirtschaft geht. Geht es aber um staatliche Eingriffe, scheint dieser offenbar keine große Rolle mehr zu spielen."

Internet-Anbieter werden zu Hilfssheriffs

Den wenigsten Bürger, die sich bisher im Rahmen der seit Anfang Juli laufenden Vorregistrierungsphase ihre persönliche De-Mail-Adresse gesichert haben, dürfte es laut Zoch bewusst sein, dass sämtliche De-Mail-Anbieter auf Anfrage der Strafverfolgungsbehörden ihre Nutzernamen samt Passwörter herausgeben müssen.

De-Mail-Anbieter müssen auf Anfrage der Strafverfolgungsbehörden Nutzernamen samt Passwörter herausgeben.
De-Mail-Anbieter müssen auf Anfrage der Strafverfolgungsbehörden Nutzernamen samt Passwörter herausgeben.

„Die beteiligten Internet-Anbieter werden auch bei der De-Mail in die unangenehme Rolle des Hilfssheriffs gedrängt. Sie haben keine Gewissheit darüber, ob die Anfragen seitens der Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste im Einzelnen überhaupt durch hinreichende Verdachtsmomente gerechtfertigt sind", behauptet Zoch.

Die Vereinigung „Naiin verlangt daher Nachbesserungen am De-Mail-Gesetz. Zum einen sollte ihrer Ansicht nach der Zugriff auf die Kommunikationsinhalte durch Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden unter einen richterlichen Vorbehalt gestellt werden. Zum anderen sollten private Dritte nicht ohne Weiteres sensible, personenbezogene Daten zu De-Mail-Nutzern anfordern können. Außerdem dürfe keiner gezwungen werden, an De-Mail teilzunehmen. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn Behörden und Unternehmen künftig die Angabe einer De-Mail-Adresse zur Nutzungsvoraussetzung für Dienste und Leistungen machen sollten.