Computer und Recht

Weihnachtsgeld trotz schlechter Lage

06.12.1996

KASSEL (jlp) - Arbeitnehmer, die drei Jahre vom Arbeitgeber ohne Vorbehalt der Freiwilligkeit eine Weihnachtsgratifikation erhalten haben, können sich darauf verlassen, daß sie auch im vierten Jahr wieder eine solche Zulage bekommen.

Durch die dreimalige Zahlung ist eine betriebliche Übung entstanden, die der Arbeitgeber nicht durch den Hinweis auf die schlechte wirtschaftliche Lage mit einem Aushang beseitigen kann. Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 10 AZR 68/96