Web-Auktionen sind rechtlich bindend

05.01.2001

MÜNCHEN (CW) - Verträge zwischen Anbietern und Bietern von Internet-Auktionen sind nun doch rechtswirksam. Das hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm entschieden. In dem Rechtsstreit ging es um einen Autohändler, der auf der Auktionsplattform von Ricardo.de einen neuen VW Passat TDI - Marktwert rund 49000 Mark - zur Versteigerung angeboten hatte. Als der Wagen nach 963 Geboten für 26 350 Mark unter den Hammer kam, verweigerte der Händler die Lieferung. Der Käufer zog daraufhin vor Gericht.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls kann der Autohändler jetzt vor den Bundesgerichtshof ziehen. Ob er das tut, ist unklar.